Zwei Detail-Fragen

Hallo (Fach) Leute!
hab lange gesucht, doch nix gefunden zu folgenden Fragen:

  • bezeichnet der Begriff „Jahresumsatz“ die Bruttoeinnahme (MIT U.steuer) oder die reine Nettoeinnahme (also OHNE U.steuer)?
  • muss sich im Bewirtungsbeleg unter „bewirtete Personen“ der Unternehmer bzw. Einladende selbst auch mit aufführen?

Merci!
Helge

Jahresumsatz / Bewirtung
Hi,

hab lange gesucht, doch nix gefunden zu folgenden Fragen:

  • bezeichnet der Begriff „Jahresumsatz“ die Bruttoeinnahme
    (MIT U.steuer) oder die reine Nettoeinnahme (also OHNE
    U.steuer)?

siehe http://209.85.135.104/search?q=cache:zEtz3JA72f4J:ww…

Bei Kleinunternehmern gelten die Grenzen inclusive Umsatzsteuer. Bei Regelversteuerung wird der Umsatz immer netto eingetragen.

Bei Bewertungen sind _alle_ Teilnehmer aufzuzeichen, also auch der Unternehmer und seine Arbeitnehmer, soweit sie teilnehmen.

Schöne Grüße
C.

  • muss sich im Bewirtungsbeleg unter „bewirtete Personen“ der
    Unternehmer bzw. Einladende selbst auch mit aufführen?

Merci!
Helge