Helge
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Hallo (Fach) Leute!
hab lange gesucht, doch nix gefunden zu folgenden Fragen:
- bezeichnet der Begriff „Jahresumsatz“ die Bruttoeinnahme (MIT U.steuer) oder die reine Nettoeinnahme (also OHNE U.steuer)?
- muss sich im Bewirtungsbeleg unter „bewirtete Personen“ der Unternehmer bzw. Einladende selbst auch mit aufführen?
Merci!
Helge
Jahresumsatz / Bewirtung
Hi,
hab lange gesucht, doch nix gefunden zu folgenden Fragen:
- bezeichnet der Begriff „Jahresumsatz“ die Bruttoeinnahme
(MIT U.steuer) oder die reine Nettoeinnahme (also OHNE
U.steuer)?
siehe http://209.85.135.104/search?q=cache:zEtz3JA72f4J:ww…
Bei Kleinunternehmern gelten die Grenzen inclusive Umsatzsteuer. Bei Regelversteuerung wird der Umsatz immer netto eingetragen.
Bei Bewertungen sind _alle_ Teilnehmer aufzuzeichen, also auch der Unternehmer und seine Arbeitnehmer, soweit sie teilnehmen.
Schöne Grüße
C.
- muss sich im Bewirtungsbeleg unter „bewirtete Personen“ der
Unternehmer bzw. Einladende selbst auch mit aufführen?
Merci!
Helge