Hallo zusammen,
in einem Haus sind zwei abgeschlossene Wohnungen und es ist aufgeteilt welcher Eigentümer welche Räumlichkeiten bewohnen darf.
Es gibt eine gemeinschafltiche Gartennutzung, die so aussieht, dass jeder auf einer Seite entlang dem Grundstück seine Beetsteite hat.
Der Rentner pflanzt übersichtlich und zupft jedes grün im Keim raus, was Unkraut werden könnte. Nach jedem Regenguss wird geharkt, damit die Erde hübsch aussieht.
Die erwerbstätige Person harkt nicht so häufig und hat hier und da Grashalme und kleines Unkraut. Das Beet ist von Rasenkantensteinen umfasst und keine Zweige oder Äste ragen auf den Rasen, der zwischen den Beeten ist.
Der Renter sagt es ist kein annehmbarer Zustand und hat angeblich schon Rat vom Anwalt eingeholt.
Meine Frage, kann der Rentner bestimmen wie gepflegt die andere Hälfte sein muss? Er regt sich über runterfallende Rosenblätter vom Rosenbogen auf, die auf dem Rasen liegen und eben über zu wenig Pflege.
Vielen Dank
Fusel