Hallo Marcus,
ich nehme an, Deine Firmen sind Eigentümerfirmen und Deine Steuer wird über die Einnahmen-Überschussrechnung erfasst… wenn das so ist, dann kommt es weiter darauf an, wie groß der Umfang Deiner Geschäfte ist, denn bei einer Prüfung durchs Finanzamt, musst Du eine Firma darstellen können, das heißt, die Unterlagen so präsentieren, dass sie nachvollziehbar sind. Hier entscheidet sich auch die Frage, ob ein Bankkonto für beide Betriebe ausreichend ist. Je nach Umfang des Betriebes solltest Du die Belege in zwei getrennten Ordnern mit eigenen Nummerierungen erfassen. Die Nummerierung selbst ist völlig egal, solange Du nicht zweimal die gleiche Nummer bei Rechnungen verwendest. Aber das Trennen der Belege erleichtert Dir die Übersicht. Du sprichst aber nur von Quittungen, was meinst Du damit? Als Handwerker musst Du doch Rechnungen schreiben?
Ich weiß nicht, ob Du mit einem Kontenprogramm arbeitest oder Deine Belege einfach zum Steuerberater gibst. Wenn Du selbst Buchführung machst und Kontierung kennst - wozu Du natürlich Grundkenntnisse brauchst, die aber nicht unendlich schwer sind - dann würde ich Dir empfehlen, Dein Konto bei der Bank gegen zwei nach Firmen getrennte Erlöskonten (etwa 8400 und 8401) zu buchen. Auch bei den Kostenkonten könntest Du bei Bedarf duch Unterkonten trennen. Dann hast Du immer die Übersicht, wie die Einnahmen/ Ausgaben je Firma stehen und die Umsatzsteuererklärung, die Abschreibungen etc. sind leichter - sofern Du überhaupt umsatzsteuerpflichtig bist - all diese Fragen können so nicht geklärt werden, da ich die genauen Umstände nicht kenne.
Auf den Punkt gebracht: Wenn sich Deine Einnahmen als Selbständiger aus lauter kleinen Geschäften zusammensetzen, die in der Summe Deine Einnahmen bilden, dann kannst Du sicher mit einem Konto arbeiten. Sind die Betriebe größer und verlangen eine kaufmännische Darstellung der Geschäftstätigkeit, dann kannst Du zwar auch noch mit einem Konto arbeiten, aber Du musst auf jeden Fall die Betriebe durch Unterkonten jeden für sich buchhalterisch darstellen können. Bei einer Prüfung müsstest Du dann die Bankbelege, über die alles läuft, mit einreichen. Bei zwei Konten eben nur das für die jeweilige Firma betroffene. Hättest Du GmbHs, wovon ich nicht ausgehe, dann sähe die Sache noch mal anders aus. Da sich bei diesen Fragen meist alles um die Darstellung gegenüber Finanzamt und um steuerliche Fragen dreht, solltest Du im Zweifel Unsicherheiten mit Deinem Steuerberater klären - TIP: die Erfahrung zeigt, dass Betriebe, die nicht über Steuerberater die Steuererklärung machen, häufiger bzw. eher geprüft werden und das bedeutet Stress. Ich selbst kann diese Erfahrung bestätigen und bereite alles vor, lasse die Erklärung aber den Steuerberater machen.
Bei verlorenen Belegen kommt es darauf an, ob Du sie bar oder über das Konto bezahlt hast. Bei Kontozahlungen wird der Betrag meist anerkannt, aber nicht die Umsatzsteuer. Bei Barzahlungen hilft gar nichts, dann ist nicht ersichtlich, dass die Firma eine Ausgabe hatte. Dann ist es eine Entnahme.
Grüße!
Susanne