Zwei firmen auf einem bankkonto? wie buchhalten?

Hallo ihr alle :smile:

ich habe einen handwerksbetrieb und einen rikschafahrbetrieb. beide firmen laufen über ein geschäftskonto.

meine fragen sind:

  1. muss ich die beiden betriebe trennen? dh über unterschidliche konten laufen lassen?

  2. wenn nein: wie handhabe ich die rechnungen und quittungen?

zur zeit bezeichne ich die rechnungen mit #1, #2, #3, #15 für die erste, zweite, dritte, fünfzehnte rechnung. bei den quittungen bin ich mir nicht sicher wie ich das machen soll, aber mir bleibt kaum was anderes übrig als zb #q1, #q2, #q3, #q15 für quittung 1, quittung 2, quittung 3, quittung 15 usw…

wie trenne ich aber die beiden betriebe?

  1. was passiert mit ausgaben für die ich keine quittung habe? zb verloren etc… wahrscheinlich muss ich die dann als privatentnahme deklarieren…

oh man, keinen plan von nix…

ich sollte mal einen kurs machen.

bis dahin aber: toll dass ihr da seid!

lg :smile:

da kann ich dir leider nicht weiter helfen.

Sorry

Hallo Marcus,

nach meinem Wissen, musst Du kein zweites Bankkonto einrichten, aber zur Sicherheit ruf deshalb lieber noch einmal Dein Finanzamt an und frag nach. Das hängt sicher auch von der Rechtsform Deiner Betriebe ab.

Zu den Quittungen und Rechnungen: Du solltest für beide Betriebe auf jeden Fall unterschiedliche Nummerierungen einführen, damit es übersichtlich bleibt.

Z.B.
Rechnungen Handwerksbetrieb immer vorne weg mit RG-H-lfd.Nr und die Quittungen im Handwerksbetrieb mit Q-H-lfd.Nr und beim Rikschabetrieb eben dann mit RG-R-lfd.Nr. und die Quittungen Q-R-lfd. Nummer.

Das RG für Rechnung, Q für Quittung, das H für Handwerk und das R für Rikscha stehen, ist wohl klar.

Wenn Du mal eine Quittung verloren hast, kannst Du Dir selbst einen ERsatzbeleg machen. Das sollte aber eher eine Ausnahme sein. Auf dem Ersatzbeleg sollten alle wesentlichen Daten zur Ausgabe stehen, die sonst auf der Quittung standen. Kannst ja auch mal Google, ob es eine Vorlage gibt.

Ganz ehrlich, gönn Dir einen Buchaltungsgrundkurs oder einen STeuerberater. Kann ganz schön in die Hose gehen, wenn Du gar keinen Plan hast.

LG und viel Erfolg
Alexandra

Hallo, zunächst einmal solltest Du unbedingt zwei Konten anlegen, da Du den Geldfluss trennen musst. Wie willst Du das Kapital aufteilen? Rechtlich gesehen bist Du eigentlich auch dazu verpflichtet. Ausserdem empfehle ich Dir einen Steuerberater aufzusuchen, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen. Ansonsten wünsche ich Dir viel Erfolg.

Wenn Du aber beides unter einem Gewerbe laufen lässt, kannst Du es trennen in Umsatz Handwerk, und Umsatz Rikschabetrieb, dann kannste das Konto normal weiterlaufen lassen.

Morgen!

  1. Bei zwei Firmen musst du die Rechnungen und Quittungen mit einem eigenen Zählkreis und einem eigenen Konto führen. Du musst zwei Buchhaltungen parallel führen.

Trennen kannst du 2 Firmen nur, wenn du auch 2 Gewerbe anmeldest. Aber mach dich mal schlau ob du nicht beides unter 1 Firma laufen lassen kannst, ich denke das sollte gehen. Dann musst du auch keine Rechnungen/Quittungen trennen und kannst alles fortlaufend machen, egal welche Leistung du erbringst.

  1. Verlorene Quittungen wird das Finanzamt nicht anerkennen und deshalb ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Ob es eine privatentnahme ist kann ich leider nicht sagen.

Ein Steuerberater wäre in deinem Fall sehr hilfreich. Er kann dir solche Fragen beantworten.

Viel Erfolg!

Gruss
Christian

Wenn die Betriebe als eigenständige Betriebe angemeldet sind, muss die Buchhaltung ebenfalls getrennt sein.
Gelten beide als ein Betrieb, sollten unterschiedliche Buchhaltungskonten angelegt sein.

Hallo Marcus,
in zwei Sätzen sind deine Fragen leider nicht beantwortet.
Sind die Betriebe separat angemeldet und möchtest du die Ergebnisse aus den Betrieben getrennt darstellen?
Hast du für die Buchhaltung ein Programm oder sammelst du „nur“ die Belege für den Steuerberater?

Danach gehts weiter

TK

Hallo Marcus,

ich nehme an, Deine Firmen sind Eigentümerfirmen und Deine Steuer wird über die Einnahmen-Überschussrechnung erfasst… wenn das so ist, dann kommt es weiter darauf an, wie groß der Umfang Deiner Geschäfte ist, denn bei einer Prüfung durchs Finanzamt, musst Du eine Firma darstellen können, das heißt, die Unterlagen so präsentieren, dass sie nachvollziehbar sind. Hier entscheidet sich auch die Frage, ob ein Bankkonto für beide Betriebe ausreichend ist. Je nach Umfang des Betriebes solltest Du die Belege in zwei getrennten Ordnern mit eigenen Nummerierungen erfassen. Die Nummerierung selbst ist völlig egal, solange Du nicht zweimal die gleiche Nummer bei Rechnungen verwendest. Aber das Trennen der Belege erleichtert Dir die Übersicht. Du sprichst aber nur von Quittungen, was meinst Du damit? Als Handwerker musst Du doch Rechnungen schreiben?
Ich weiß nicht, ob Du mit einem Kontenprogramm arbeitest oder Deine Belege einfach zum Steuerberater gibst. Wenn Du selbst Buchführung machst und Kontierung kennst - wozu Du natürlich Grundkenntnisse brauchst, die aber nicht unendlich schwer sind - dann würde ich Dir empfehlen, Dein Konto bei der Bank gegen zwei nach Firmen getrennte Erlöskonten (etwa 8400 und 8401) zu buchen. Auch bei den Kostenkonten könntest Du bei Bedarf duch Unterkonten trennen. Dann hast Du immer die Übersicht, wie die Einnahmen/ Ausgaben je Firma stehen und die Umsatzsteuererklärung, die Abschreibungen etc. sind leichter - sofern Du überhaupt umsatzsteuerpflichtig bist - all diese Fragen können so nicht geklärt werden, da ich die genauen Umstände nicht kenne.
Auf den Punkt gebracht: Wenn sich Deine Einnahmen als Selbständiger aus lauter kleinen Geschäften zusammensetzen, die in der Summe Deine Einnahmen bilden, dann kannst Du sicher mit einem Konto arbeiten. Sind die Betriebe größer und verlangen eine kaufmännische Darstellung der Geschäftstätigkeit, dann kannst Du zwar auch noch mit einem Konto arbeiten, aber Du musst auf jeden Fall die Betriebe durch Unterkonten jeden für sich buchhalterisch darstellen können. Bei einer Prüfung müsstest Du dann die Bankbelege, über die alles läuft, mit einreichen. Bei zwei Konten eben nur das für die jeweilige Firma betroffene. Hättest Du GmbHs, wovon ich nicht ausgehe, dann sähe die Sache noch mal anders aus. Da sich bei diesen Fragen meist alles um die Darstellung gegenüber Finanzamt und um steuerliche Fragen dreht, solltest Du im Zweifel Unsicherheiten mit Deinem Steuerberater klären - TIP: die Erfahrung zeigt, dass Betriebe, die nicht über Steuerberater die Steuererklärung machen, häufiger bzw. eher geprüft werden und das bedeutet Stress. Ich selbst kann diese Erfahrung bestätigen und bereite alles vor, lasse die Erklärung aber den Steuerberater machen.

Bei verlorenen Belegen kommt es darauf an, ob Du sie bar oder über das Konto bezahlt hast. Bei Kontozahlungen wird der Betrag meist anerkannt, aber nicht die Umsatzsteuer. Bei Barzahlungen hilft gar nichts, dann ist nicht ersichtlich, dass die Firma eine Ausgabe hatte. Dann ist es eine Entnahme.

Grüße!
Susanne

Hallo,

einfacher für die Buchhaltung wäre es auf jeden Fall, wenn man für jede Firma ein Bankkonto hätte, ob man das muss, kann ich nicht sagen.

Die Bezeichnung mit # für Rechnungen bzw. #q für Quittungen ist eine gute Lösung.

Für Quittungen bzw. Rechnungen, die verloren gegangen sind, könnte man versuchen, diese beim Aussteller nochmal als Kopie zu bekommen. Ansonsten kann man diese Ausgaben ja nicht gegenüber dem Finanzamt beweisen. Ein Grundsatz in der Buchhaltung heißt: „Keine Buchung ohne Beleg.“

Ein Buchhaltungsgrundkurs o.ä. wäre keine schlechte Idee. :smile:

Viele Grüße

balge

Hallo,

da fällt mir gerade noch ein, dass man für manche Zahlungen keine Rechnung braucht, es müsste allerdings nachweisbar sein, dass die Zahlung vorgenommen wurde, z. B. auf dem Kontoauszug.

Kleiner Tipp: Am besten mal bei einem Steuerberater erkundigen.

Viele Grüße

balge

Hallo Marcus,

puh, das sind ja eine Menge ungeklärter Fragen. Wie sind Sie denn steuerlich geführt? Machen Sie Einnahme-Ausgabe-Tabelle, eine EÜR oder bilanzieren Sie? Haben Sie für den Rikschabetrieb eine eigene Steuernummer vom Finnazamt bekommen? Ich werde mein Bestes tun, verständlich zu beantworten aus meiner eigenen Erfahrung heraus und so wie ich es mache:

Das Beste: beide Firmen getrennt behandeln. Jedes ein eigenes Konto, jede einen eigenen Rechnungsnummerlauf und Buchhaltungsnummernlauf.

Wenn das nicht geht oder andere Gründe dagegen sprechen kann ich nur folgendes vorschlagen:

  • Firmen müssen getrennt behandelt werden!!!
  • Kontoauszüge müssen bei beiden Firmen identisch erfasst/gebucht werden
  • auf jeden Fall für jede Firma eine eigene Rechnungs und Belegnummernfolge kreieren, die dem Gesetz entsprechen

Wie trennen der Betriebe?

  • Buchhaltungssoftware = 2. Firma als neuen Mandanten anlegen
  • Einnahme-Überschuß-Auflistung/Tabelle = für jede Firma eine eigene machen
  • EÜR-Formular für Finanzamt, jedes ein eigenes

Keine Quittungen/Belege?

  • erstellen Sie einen Eigenbeleg. Allerdings entgeht Ihnen dadurch das Recht der UST Verrechnung aber Sie haben immer noch die Kosten, die Sie geltend machen können. Wie der Eigenbeleg auszusehen bzw. welche Daten drauf sein müssen, können Sie im Net googlen.(um es hier kurz zu machen)

Einen Kurs machen? - Die Idee ist super!!! Denn ein wenig Hintergrundwissen für das Kaufmännische sollte man auch als Handwerker haben. Und vor allem, wenn man sich selbstständig gemacht hat. :smile:)

Aber die einfachste Lösung wäre natürlich ein Steuerberater oder eine externe Firma, die für Sie die Buchhaltung macht. :smile:)

Hoffe geholfen zu haben. Wenn Punkte eine genauere Erklärung benötigen, helfe ich gerne weiter.

Gruss
Die Tante

Hallo Marcus,

1)wenn für die beiden Betriebe 2 verschiedene Gewerbeanmeldungen vorliegen und dementsprechend auch 2 Steuer-Nummern beim Finanzamt, müssen Sie die beiden Betriebe trennen.
Wenn aufgrund des Textes bei den Zahlungen / Überwei-sungen deutlich ersichtlich ist, zu welchem Betrieb was gehört, genügt ein Bankkonto - ist aber für Sie zum Buchen schwieriger, da unübersichtlich.

  1. Die Rechnungen und Quittungen: Es kommt auf den Umsatz an. Falls dieser unter EUR 17.500 liegt, gilt die Kleinunternehmerregelung.
    Bitte hier nachlesen:
    http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/216-…
    und
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung

Für die Quittungen würde ich dann in derselben Firma die Nummern fortlaufend vergeben (s. auch Nummernstempel).

Trennung der beiden Betriebe bedeutet auch einen eigenen Nummernkreis je Betrieb: Betrieb I: 1 - …
Betrieb II: 1 - …

  1. Bei Verlust von Ausgabenquittungen entweder Ersatz besorgen oder tatsächlich selbst tragen.
    Bei Verlust von Eingangsrechnungen mit Zlg. per Bank- überweisung kann man dem FA unter Umständen die Zahlung plausibel machen - werden wahrscheinlich trotzdem eine Rechnungskopie verlangen.

Ich hoffe, das hilft. Falls Sie noch Fragen haben, bitte nochmal schreiben.

Viele Grüße und viel Erfolg
Rike