Zwei Firmen, ein Logo

Hallo zusammen!

Ich hatte gerade eine längere Diskussion:
Dürfen 2 Firmen das gleiche Logo verwenden?

Sagen wir, die Firma „ABC“ ist etabliert und hat ein mehr oder weniger bekanntes Logo (markenrechtlich nicht geschützt). Es entsteht eine zweite, unabhängige Firma, z.B. „ABC-Logistik“. Die Bekanntheit von ABC soll auch für ABC-Logistik genutzt werden.
Ist es rechtens, wenn ABC und ABC-Logistik fortan das selbe Logo verwenden? Oder muss es eine optische Unterscheidungsmöglichkeit für den Kunden geben?

Vielen Dank schon mal!
vg nina

Wenn die Firma „ABC“ keine Einwende hat(wenn ABC-Logistics z.B. eine Tochtergesellschaft ist) ist das kein Problem.

Der Schutz dient dazu ABC davor zu schützen, dass ABC-Logistics Kunden nicht aufgrund von Verwechslung „klaut“.

Wenn ABC freiwillig auf den Schutz verzichtet ist das in Ordnung.

Vielen Dank für die Info!
Ich dachte, dass das evtl. irreführend ist, weil man anhand des Logos dann nicht mehr nachvollziehen kann, wer die Verantwortung trägt.
Wie wenn 2 Autos mit dem gleichen Nummernschild rumfahren… :wink:

Dann muss sich der Vorstand halt überlegen, will er, dass solche Verwechslungen auftreten oder will er es nicht.

Aber das ist eine Marketingfrage und hat nichts mehr mit Recht zu tun.

Hallo,

ein Beispiel für einen gemeinsamen Markenauftritt liefert die BASF mit ihren Tochtergesellschaften.

Gruß
Maja

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Hallo, ich entwickele seit 20 Jahren Corporate Design Konzepte.
Rechtlich ist das möglich, es ist aber unsinnig. Zum bestehenden Logo würde ich den Zusatz „Logistik“ bringen. Das positive Image wird übertragen, der Betrachter weiß, daß es sich hier um eine Dienstleistung de Unternehmens ABC handelt.

Diese Erweiterung kann sich sogar wiederum positiv auf das Image auswirken.

Hallo!
Ja danke, das stimmt.
Ist aber eher ungewöhlich, denke ich!?
vg nina

Hallo,
ja, das sehe ich genauso.
Aber um den (Un-)Sinn eines solchen Vorgehens ging es mir auch gar nicht, sondern rein um den rechtlichen Aspekt.
Vielen Dank für die Info!
vg nina

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Hallo!

Sicherlich geht dies, wenn sich die beiben Unternehmensbereiche bzw. sich die geschützten Rubriken beim DMPA nicht überschneiden. Ein Beispiel: Apple von der Computerfirma und Apple von den Beatles.

Gruß
Falke