Hallo!
Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, dass wäre sehr nett.
Wasserschaden in einem Kellerraum in einem Neubau.
Der Schaden kann a) durch schlechte Isolierung /Dickbeschichtung des Rohbauers kommen oder b) durch die Landschaftsbaufirma die außen etwa in Höhe des Wasserschadens einen L-Stein in den Boden betoniert hat.
Beide Firmen machen von außen auf und sind sich nicht einig wer Schuld ist.
Laut Rohbauer wurde der L-Stein zu dicht an die Steine gesetzt und hat soe die Isolierung beschädigt.
Laut Landschaftsbauer ist die Isolierung schlecht gemacht(hatte eigentlich viel zu weit oben einen kleinen Riß und unten beim Wassereintritt beim Beton des L-Steins eventuell auch undicht)
Der Landschaftsbauer kürzt den-L-Stein setzt ihn nachdem der Rohbauer die Isolierung erneuert hat, wieder ein.
Nun bekommt der Bauherr die Rechnung vom Landschaftsbauer und soll zahlen.
Dabei hat der Bauherr doch gar keine Schuld.
Wenn nun eine Mahnung vom Gericht kommt- wie sollte man sich da verhalten???
der, der ihn verursacht hat. Lässt sich das nicht ohne weiteres feststellen, bedarf es eines Gutachters. Hier im Forum lässt sicher Verursacher ganz sicher nicht zweifelsfrei ermitteln…
Laut Landschaftsbauer ist die Isolierung schlecht
gemacht(hatte eigentlich viel zu weit oben einen kleinen Riß
und unten beim Wassereintritt beim Beton des L-Steins
eventuell auch undicht)
Hallo, Sandra,
zunächst war der Rohbau incl. Isolierung vollständig fertig und vom Architekten abgenommen und dann begann erst der Landschaftsbauer?
Dann hätte der Landschaftsbauer die angeblich schlechte und angeblich defekte Isolierung bemerken und vorher reklamieren müssen. Er hat sie doch jetzt auch als angebliche Schadensursache erkannt und benannt.
Wer als Handwerker über einen erkennbaren Schaden „drüberwegbaut“ ohne ihn vorher zu reklamieren, haftet dann m.E. später für den Schaden mit (steht glaube ich so in der VOB).
Sonst sind ja für Ausreden Tür und Tor geöffnet.
Gruß:
Manni
IANAL
Dann hätte der Landschaftsbauer die angeblich schlechte und
angeblich defekte Isolierung bemerken und vorher reklamieren
müssen. Er hat sie doch jetzt auch als angebliche
Schadensursache erkannt und benannt.
ein Landschaftsbauer hat genau Null Ahnung von Isolierung und deshalb kann ich nicht erkennen, dass er hier in irgendeiner Weise ein Verantwortung trägt.
Man könnte sich aber mal vertrauensvoll an den Architekten wenden, der die Isolierung abgenommen hat. Und bis dahin hat der Landschaftsbauer erstmal Anspruch auf Bezahlung vom Hausbesitzer, denn in dessen Auftrag ist er tätig geworden.
Gruß
loderunner (ianal)
ein Landschaftsbauer hat genau Null Ahnung von Isolierung und
deshalb kann ich nicht erkennen, dass er hier in irgendeiner
Weise ein Verantwortung trägt.
Hallo, loderunner,
Der Landschaftsbauer hat doch aber gesagt, die Isolierung sei schlecht. Dann muß er Ahnung haben, sonst könnte er diese Feststellung nicht treffen.
Der Ursprungs- P. sprach nicht von einem Architekten.
Wenn der Bauherr dieses Gewerk selbst vergibt, hat der A. nichts damit zu tun.
Gruß:
Manni
Der Landschaftsbauer hat doch aber gesagt, die Isolierung sei
schlecht. Dann muß er Ahnung haben, sonst könnte er diese
Feststellung nicht treffen.
Die Feststellung würde jeder treffen, wenn er sonst selber zahlen müsste. Könnte sogar ich. Das weist doch niemanden als Fachmann aus, der die Verantwortung für das Gewerk übernimmt.
Der Ursprungs- P. sprach nicht von einem Architekten.
Wenn der Bauherr dieses Gewerk selbst vergibt, hat der A.
nichts damit zu tun.
Ja, sicher. In diesem Fall müsste er sich dann an den Handwerker / die Firma wenden, die die Isolierung nicht richtig angebracht hat. Ob die für Folgeschäden aufkommen müssen, weiß ich nicht, würde ich aber vermuten. Das Problem besteht aber in der Beweisbarkeit - der Schaden ist ja schon beseitigt und momentan steht ja Aussage gegen Aussage (Landschaftsbauer gegen Isolierer).