Hallo WWW-lers,
vorab: Sorry für den Titel, aber ich weiß sonst nicht, wie ich meine Frage sonst zusammenfassen soll…
Es geht um zwei mittelgroßer Unternehmen: A und B.
Gibt es für mich, als Mensch der mit diesen beiden Unternehmen absolut nichts zu tun hat, eine Möglichkeit zu erfahren, ob A und B irgendwie gleicher Geschäftsführung haben, oder die eine ist Töchtergesellschaft der andere oder irgendwie miteinander verbunden?
du kannst entweder im Unternehmensregister schauen - hier muss ab einer bestimmten Größe des Unternehmens ein Beteiligungsverhältniss offen gelegt werden, oder du schaust im Impressum der Firmenseite was da steht.
du kannst entweder im Unternehmensregister schauen
Du meinst vermutlich das Handelsregister.
ab einer bestimmten Größe des Unternehmens ein
Beteiligungsverhältniss offen gelegt werden, oder du schaust
im Impressum der Firmenseite was da steht.
Das ist so nicht richtig. Eine Offenlegungspflicht für die Gesellschafter und ihre Anteile gibt es nur für die GmbH (§ 40 GmbH). Bei den Kommanditgesellschaften ist die Liste der Kommanditisten mit ihren jeweiligen Einlagen zu hinterlegen (162 HGB). Eine größenabhängige Offenlegungspflicht gibt es hinsichtlich der Gesellschafter schon mal gar nicht.
Im Impressum muß zu dem Thema im übrigen - um die Korrektur abzuschließen - gar nichts stehen.