Zwei Fragen

Hallo,

wie schon angedeutet hier zwei natürlich hypotetische Fragen zu AN:

  1. AN (Auszubildender) kommt andauernd zu spät. Immer sind die Busverbindungen schuld. AN beteuert er würde zwischenzeitlich sogar einen Bus früher als erfoderlich nehmen und weiß nicht was er sonst noch tun soll. AG glaubt ihm im Grunde, ist aber nicht gewillt diese dauernde Unpünktlichkeit zu aktzeptieren. Kann AG verlangen dass er dann halt noch früher fährt um Pünktlichkeit zu garantieren? Wir reden hier nicht von 5 min, sondern jedesmal 30-45 min.

  2. Anderer AN soll das Unternehmen verlassen. Kündigungsschutz besteht nicht. Im Vertrag ist Kündigung zum 15. eines Monats vereinbart. Wenn er am 02.11. die Kündigung ausgesprochen bekommt, ist diese dann zum 15.11. oder 15.12.?

Danke und Gruß
Cora

Hallo,

zu 1)
Der AG kann grundsätzlich verlangen, dass der AN pünktlich zu Arbeit erscheint. Der AN ist selber dafür verantwortlich (und verpflichtet), dass er zum vereinbarten Arbeitsbeginn an seinem Arbeitsplatz ist. Wie er das macht, ist sein Problem.
Wenn der AN schon 1 Bus früher fährt und immer noch 30 min zu spät kommt, empfehle ich im dringend mal ein Kursus im Zeitmanagement.

zu 2.)
Was genau steht denn im Vertrag? 4 Wochen zum 15. des Monats oder jederzeit zum 15. des Monats?
Ich gehe mal von ersterem aus. In diesem Fall wäre die Kündigung zum 15.12. gültig.

Viele Grüsse

Holla.

Kann AG verlangen dass er dann halt noch früher fährt um
Pünktlichkeit zu garantieren?

Pünktlichkeit ist eine elementare Forderung und Bringschuld des Arbeitnehmers. Wenn der Betroffene mit dem Bus nicht pünktlich kommen kann, muss er sich anderweitig darum kümmern, wie er pünktlich sein kann. Notfalls muss man sogar umziehen - es käme hier allerdings auch auf das Alter des Azubums an. Man darf den Betroffenen durchaus auf Fahrrad, Moped und notfallls Taxi verweisen. In jedem Fall ist beharrliches Zuspätkommen ein Abmahnungs- und letzten Endes Kündigungsgrund. Letzteres ist natürlich bei Auszubeulenden nicht ganz so simpel …

Im Vertrag ist Kündigung zum 15. eines Monats vereinbart.

Was in dieser Form mal rein gar nix aussagt. Welche Frist steht im Vertrag?

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

Danke Euch beiden.
Kündigungsfrist sind 4 Wochen zum 15. Also wäre das dann der 15.12. - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Betreffend der Pünktlichkeit muss wohl noch ein ersthaftes Gespräch gesucht werden…

Grüße, Cora

Hallo,

Also wäre das dann der
15.12. - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

Ja klar, bis zum 15.11. bekommt man (ab 02.11.) ja nie und nimmernich mehr 4 Wochen zusammen. :wink:

MfG

Hallo.

Danke Euch beiden.

Gern geschehen, Rechnung folgt :wink:

Kündigungsfrist sind 4 Wochen zum 15. Also wäre das dann der
15.12. - wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.

Hast Du.

Betreffend der Pünktlichkeit muss wohl noch ein ersthaftes
Gespräch gesucht werden…

Und zwar ein bisschen hoppeldi. Wer nämlich als Arbeitgeber ein Fehlverhalten zu lange toleriert, wird sich das eventuell später vorhalten lassen müssen. Der Ausbildende i.S. des BBiG hat hier, besonders bei Minderjährigen, auch einen Erziehungsauftrag.

Wenn ich es also bei einem immer wieder zu spät Kommenden ständig beim demonstrativen Blick auf die Uhr bewenden lasse, zeige ich ja damit eine gewisse Fäkaläquivalenz; soll heißen, der Betreffende könnte irgendwann einmal zu dem Schluss kommen, sein Verhalten sei letzten Endes doch in Ordnung. Dass es das nicht ist, muss also unmissverstanzloch klar gemacht werden, m.E. am besten per Einzelgespräch, zu dem man ein Protokoll anfertigt, das der Azubi mit unterschreiben sollte. [Dazu kann man ihn allerdings nicht zwingen].

Ob man das Ding dann Abmahnung nennt, ist eine Ermessenssache - ich würde es in diesem Fall bei der „erzieherischen Maßnahme“ belassen, um einer Diskussion unter obigen Gesichtspunkten aus dem Weg zu gehen. Ein deutlicher Hinweis, dass im Wiederholungsfalle andere Maßkrüge ergriffen werden, gehört aber auf jeden Fall dazu.

Gruß Eillicht zu Vensre