Zwei Fragen als Existenzgründer

Möchte erst einmal all denen hier Hallo sagen. :smile:
Im Januar nächsten Jahres möchte ich zwei Läden eröffnen, die Vorbereitungen laufen nun in vollen gange, da ich 3 Monatsmieten erlassen bekomme, wegen der Straßensanierung mit Einbindung der Straßenbahn, Möbel und alles was wohl dazu gehört ist vorhanden, nun meine ertse Fragen, da ich alles auf eigen Leistung erarbeite, Tapezieren, Möbel stellen und, und , und nur auf wenige Ausnahmen wie Türen neu ausrichten und Heizung etc.kann ich diese Leistungen, (wenn ja, wie) steuerlich absetzen? Meine zweite Frage ist, auch wenn ich einen Anschluß für Radio und Fernsehen im Geschäft habe diese aber in keinster weise nutzen möchte also kein Radio kein Fernseher, muß ich da drotz alledem Gebühren erstatten?.
Ich danke im vorraus, weitere Fragen kommen bestimmt, keine Angst ich habe DSL-Flat zu Hause,:smile:.

Möchte erst einmal all denen hier Hallo sagen. :smile:
Im Januar nächsten Jahres möchte ich zwei Läden eröffnen, die
Vorbereitungen laufen nun in vollen gange, da ich 3
Monatsmieten erlassen bekomme, wegen der Straßensanierung mit
Einbindung der Straßenbahn, Möbel und alles was wohl dazu
gehört ist vorhanden, nun meine ertse Fragen, da ich alles auf
eigen Leistung erarbeite, Tapezieren, Möbel stellen und, und ,
und nur auf wenige Ausnahmen wie Türen neu ausrichten und
Heizung etc.kann ich diese Leistungen, (wenn ja, wie)
steuerlich absetzen?

Material wie Tapeten usw. sowie Fremdleistungen kannste m.E. ganz normal absetzen.

Meine zweite Frage ist, auch wenn ich

einen Anschluß für Radio und Fernsehen im Geschäft habe diese
aber in keinster weise nutzen möchte also kein Radio kein
Fernseher, muß ich da drotz alledem Gebühren erstatten?.

Melde TV und Radio doch ab?!

Ich danke im vorraus, weitere Fragen kommen bestimmt, keine
Angst ich habe DSL-Flat zu Hause,:smile:.

Vorerts einmal Danke.

Material wie Tapeten usw. sowie Fremdleistungen kannste m.E.
ganz normal absetzen.

Meinte in diesen Fall speziell die Arbeitsstunden die ich verbringen werde, muß ich diese auf einen Zettel notieren und absichern lassen, gegebenfalls von einen Zeugen ?

Meine zweite Frage ist, auch wenn ich …

Melde TV und Radio doch ab?!

Angemeldet ist im Geschäft noch nichts, hatte wohl gehört das man alledem trotz Zahlen muß.

Hallo!

Meinte in diesen Fall :speziell die Arbeitsstunden :die ich verbringen werde…

Deine eigene Arbeitszeit kannst Du nicht geltend machen.

Gruß
Wolfgang

Hi Tomi,

so lange Du keine empfangsbereiten Geräte im Laden hast mußt Du auch keine Gebühren zahlen. Bei Kabelanschlüssen ist es allerdings etwas anders. Da musst Du Deine Zugänge explizit schliessen lassen.

Das Absetzen Deiner Arbeitsleistung geht nicht. Dein Geschäft ist ja dazu da dass Du Deine eigene Leistung einbringst. Du könntest eine GmbH gründen und Dich als angestellten Geschäftsführer einsetzen. Dann bekommst Du Geld für Deine Arbeit und dieses Geld ist auch „Aufwand“ für die GmbH und damit steuerlich relevant.

Nehms mir nicht übel, aber bevor Du über das Absetzen von Aufwendungen nachdenkst solltest Du Dir überlegen wie Du das Geld erstmal verdienst, von dem Du dann die Steuern absetzen kannst.

Byebye
Rolf

Danke

Mmmhh, in einen Existenzgründer-Seminar, wurde uns wohl mitgeteilt, das es im Vorfeld, bevor man sein eigenes Gewerbe anmeldet, im nach hinein, die möglichkeit besteht, seine eigene Arbeitsleistungen ab zu setzen, ( zumindest einen gewissen Teil)kann aber durchaus möglich sein. das ich da etwas falsch verstanden habe.

Danke
Ja es handelt sich hierbei um einen Kabelanschluß,
folgendes, ich habe eine Ladengeschäft, wobei es einen linken und auch rechten Eingang gibt, diesen Laden werde ich in zwei Verkaufsläden teilen, mit was ich dort Handel, ist wohl bei dieser Frage nicht erwähnenswert, über die Teilung ist der Vermieter informiert und hat dieses auch im Mietvertrag bestätigt.

Hallo!

… die möglichkeit besteht, :seine eigene Arbeitsleistungen ab zu setzen…

Das wurde fehlerhaft referiert oder falsch verstanden. Ein Unternehmer kann seine eigene Arbeitsleistung nicht gewinnmindernd geltend machen.

Btw: Bevor man sich um „von der Steuer absetzen“ Gedanken macht, muß überhaupt erst einmal Gewinn erwirtschaftet werden. Aber auch dann bleibt die Arbeitsleistung des Inhabers sein eigenes Vergnügen ohne steuerliche Auswirkung.

Gruß
Wolfgang

Wolfgang

Danke

Gebühren Kabelfernsehen
Hallo Tomi!

Bei Kebelfernsehen musst Du zwei Gebühren unterscheiden:
a) Die Rundfunkgebühren, die die GEZ einzeiht und die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Rindfunkanstalten finanzieren.
Die ist genau dann zu zahlen, wenn ein Empfänger bereitgehalten wird.

b) Anschluss- und Benutzungsgebühren Deines Kabelnetzbetreibers. Die sind dafür, dass in den Räumen ein entsprechender Anschluss liegt und auch Programme dort eingespeist werden.
Die musst Du zahlen, wenn der Anschluss betriebsbereit ist. Je nach Verträgen kannst Du den Anschluss sperrern lassen (meist gegen einmalige Gebühr) und hast damit dann Ruhe. Manchmal ist das aber im Mietvertrag verpflichtend, dann kommst Du wohl nicht so einfach raus.

Gruß
Arndt