Hallo,
mich würde ganz grds. die Behandlung folgender Sachverhalte interessieren:
- Angestellter A möchte sich nebenberuflich weiterbilden und schafft hierfür neben Werkzeug auch Literatur an. Teilweise „ersteigert“ er die Sachen auch bei eBay. In diesem Zusammehang würde mich nun interessieren, ob und wenn ja wie der A diese Ausgaben in seiner Einkommensteuer-Erklärung ansetzen kann. Ich habe hierzu bereits folgenden Link gefunden
/t/steuererklaerung-und-ebay/3108716/4
Allerdings habe ich den Eindruck, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gibt.
- Der A ist auch beruflich für seinen AG mit dem eigenen PKW unterwegs. Während einer dieser Fahrten entsteht ein Schaden am Privat-PKW. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Reparaturkosten (Verschleiß) nicht in der ESt-Erklärung geltend gemacht werden können ?
MfG
StefanG
Hallo,
- Angestellter A möchte sich nebenberuflich weiterbilden und
schafft hierfür neben Werkzeug auch Literatur an. Teilweise
„ersteigert“ er die Sachen auch bei eBay. In diesem
Zusammehang würde mich nun interessieren, ob und wenn ja wie
der A diese Ausgaben in seiner Einkommensteuer-Erklärung
ansetzen kann. Ich habe hierzu bereits folgenden Link
gefunden
/t/steuererklaerung-und-ebay/3108716/4
Ich kann dir keine rechtl. wasserdichte Antwort liefern, aber ich würde alle Kosten absetzen und ggf. (sofern nur über Überweisungsbeleg nachweisbar) diesen samt eine Erklärung des Privatkaufs bei Ebay beifügen. Ich denke nciht, dass das FA einem dieses nicht anerkennt, wenn man dies freundl. erläutert und es sich um normale Beträge (keine mehrere Hundert Euro) handelt.
- Der A ist auch beruflich für seinen AG mit dem eigenen PKW
unterwegs. Während einer dieser Fahrten entsteht ein Schaden
am Privat-PKW. Gehe ich recht in der Annahme, dass die
Reparaturkosten (Verschleiß) nicht in der ESt-Erklärung
geltend gemacht werden können ?
Hat der AG diesen Schaden erstattet? Wenn ja, dann nein. Falls der AN auf den Kosten sitzen geblieben ist, dann sind sie als Werbungskosten absetzbar, wenn der Unfall auf einer Dienstfahrt passierte. Wenn es eine Fahrt zum Arbeitsplatz war, dann allerdings nicht.
Gruss Aron
Wenn es eine Fahrt zum Arbeitsplatz war, dann allerdings nicht.
Unfallkosten sind inzwischen auch für solche Fahrten wieder abzugsfähig.
Gruß
S.