Der Vater von X hat nochmal geheiratet, seine Frau hat von ihm
ein Kind bekommen. Er ist relativ alt, sie relativ jung. Seine
neue Frau schätze ich so ein, dass sie ihn stark beeinflussen
kann und X als Erbe ausschließen möchte.
Beide haben das Berliner Testament vereinbart. Gesetzt den
Fall er stirbt zuerst, ist sie die Vorerbin, R. der Nacherbe.
Demnach ist X doch von der Erbfolge ausgeschlossen, Ehefrau als Vorerbin und das nachgeborene Kind R als Nacherbe bestimmt?
Frage 1) Wenn der Erblasser (Vater) den Vorerben (seine Frau)
von der Verfügungsbeschränkung befreit §2136, und sie das Erbe
ausgibt, hat X nach ihrem Tode noch Anspruch auf mein
Pflichtteil?
X kann nur im Erbfall seines Vaters und nach Kenntnis des Testaments 3 Jahre lang Pflichtteil nach dem beanspruchen, was dem Vater gehörte und abzüglich seiner (auch gemeinsamen) Schulden und Beerdigungskosten übrigbliebe. Bei dann immer noch zwei Kindern des Vaters wären das 12,5% seines Reinnachlasses in Geld, der von der Vorerbin zu beanspruchen wäre.
Währe folgende
Pflichtteilstrafklausel (Jastrowsche Formel) gültig? „Wer beim
Tod des Erstversterbenden sein Pflichtteil einfordert, wird
beim Tod des Letztsterbenden nur den Pflichtteil bekommen.“?
Nach meiner Lesart gälte das nur für die Nacherbin R, die eben auch ebengleich Pflichtteilsrecht am Nachlass ihres Vaters hätte, wenn sie vermutet, Mutter heiratet neu, bekommt weitere erbberechtigte Kinder oder gibt ihr Voerbe aus, sodass weniger übrigbleiben könnte als vorhanden.
X ist der Fallschilderung nach überhaupt nicht als Nacherbe bestimmt und daher am den Nachlass der Stiefmutter weder erb- noch pflichttelsberechtigt 
Befreite Vorerbschaft meint, dass die Witwe ein völlig neues Testament über den erebeten Nachlass und eigenes Vemögen errichten dürfte. Unbefreiter Vorerbe darf dies nicht, aber natürlich sein Vorerbe wie eigenes Vermögen auch ausgeben oder kann bei Pflegebedürftigkeit gar mittellos werden und das Nacherbe entsprechend schmälern: Genau deshalb gibt es ja ein Pflichtteilsrecht beim Tod des Erstversterbenden, damit die Nacherben nicht leer ausgehen können.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Roberto
Gern und Gruß
imager