Zwei Fragen zum Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Forenteilnehmer/innen,

Ich benötige dringend Fakten zu zwei Fragen des Mietrechts. Am liebsten Auszüge aus Gesetztestexten hierzu o.ä. um zu einer friedlichen Einigung mit meinem Vermieter zu kommen.
Falls es von Wichtigkeit ist: ist bewohne die derzeitige Wohnung seit Juni 1986

Fall 1: Der Vermieter entschloß sich vor 4 Jahren zum Einbau einer Gasetagenheizung (vorher Kohle), d.h. jeder Mieter hat jetzt eine eigene Gastherme. Dies hatte eine Mieterhöhung zur Folge – alles kein Problem. Wer muß aber nun für die 1x jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen der Gastherme aufkommen ? Der Mieter oder der Vermieter ?

Fall 2: Bei Bezug der Wohnung war ein uralter Durchlauferhitzer im Bad installiert, welcher auch noch lange Jahre treu seinen Dienst tat. Im 14. Jahr gab er aber dann doch seinen Geist auf. Wer muß die Kosten für das neue Gerät tragen ?

Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

B. Hegemann

Hallo Bernd,

Fall 1: Der Vermieter entschloß sich vor 4 Jahren zum Einbau
einer Gasetagenheizung (vorher Kohle), d.h. jeder Mieter hat
jetzt eine eigene Gastherme. Dies hatte eine Mieterhöhung zur
Folge – alles kein Problem. Wer muß aber nun für die 1x
jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Wartungen der Gastherme
aufkommen ? Der Mieter oder der Vermieter ?

Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Kosten der Wartung der Heizung zu tragen hat, gilt dies sinngemäss auch für die Wartung einer Gastherme. Wurde eine solche Vereinbarung nicht getroffen, muss der Vermieter die Kosten tragen. Ich verweise auf die zahlreichen Urteile zu Nebenkosten, aus denen hervor geht, dass nur die Kosten umlagefähig sind, die auch vereinbart wurden.

Fall 2: Bei Bezug der Wohnung war ein uralter
Durchlauferhitzer im Bad installiert, welcher auch noch lange
Jahre treu seinen Dienst tat. Im 14. Jahr gab er aber dann
doch seinen Geist auf. Wer muß die Kosten für das neue Gerät
tragen ?

Dies ist eine Reparatur. Sie fällt - nicht - unter Kleinreparaturen. Der Vermieter muss den Durchlauferhitzer auf eigenen Kosten ersetzen.

Gruss Günter