Zwei Fragen zum Staatenlosenpass

Hallo :smile:

Wie lange dauert es einen Staatenlosenpass zu beantragen und wie viel kostet es?

Darf ich als Staatenloser in Deutschland studieren? Der Antrag zur Einbürgerung läuft gerade und ich sollte meinen deutschen Ausweis in den nächsten Monaten bekommen.

Danke schonmal

und wenn das stimmt, dann hast Du doch aktuell ein Ausweisdokument.
Dann bist Du doch nicht staatenlos
:smiley:

Nein, ich gehe nächste Woche zum Konsulat um meine jetzige Staatsangehörigkeit endgültig aufzugeben. Aber dann habe ich doch keinen gültigen Pass mehr und muss einen Staatenlosenpass beantragen, oder?

Nein.

Man kann keine Staatsangehörigkeit aufgeben um anschließend staatenlos zu werden.

Und wenn man eine neue Staatsangehörigkeit annehmen will und dieser Staat das auch befürwortet, dann hat man doch sicherlich längst irgendwelche Unterlagen und mind. behelfsmäßige Ausweise.

Kläre das bitte mit der zuständigen deutschen Behörde. Wenn Du bereits in Deutschland lebst, dann hast Du doch bereits deutsche Papiere. Die reichen doch völlig aus.
Nur wenn Du ins Ausland (außerhalb der EU) reisen willst, dann bräuchte man den Staatenlosenpass.

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Hi,
je nach bisheriger Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Vorgehensweisen; auf jeden Fall einen guten Rat im Voraus: mach Kopien von deinen ausländischen Dokumenten oder lass dir beim Bürgeramt beglaubigte Kopie machen (mit allen Seiten).

du solltest eine Einbürgerungs-Zusicherung von der deutschen Einbürgerungsabteilung bekommen haben.
Mit dieser kannst du zu deinem Konsulat gehen und den Austrittswunsch bekanntgeben. Dort erhältst du vermutlich eine Ausbürgerungszusicherung. Die Ausbürgerungszusicherung legst du dann wiederum bei der deutschen Einbürgerungsabteilung vor. Sobald du die deutsche Einbürgerungsurkunde erhalten hast, kannst du einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen (Fertigungszeiten 3-4 Wochen; vorläufiger Perso in der Regel sofortige Ausstellung); gehst du zu deinem bisherigen Konsulat, dort legst die Einbürgerungsurkunde oder den bisherigen Pass mit dem Stempel „eingebürgert“ vor und erhältst deine Ausbürgerungsurkunde; mit dieser Urkunde gehst du wieder zur deutschen Behörde und die bisherige Staatsangehörigkeit wird dort aus dem Register gestrichen.

Bei manchen Staaten verlangt die deutsche Einbürgerungsabteilung die Austrittsbestätigung schon vor Aushändigung der deutschen Einbürgerungsurkunde. Sollte sich die Ausbürgerung und Einbürgerung zeitlich sehr weit voneinander entfernen und du wärst in dieser Zeit „staatenlos“, dann kannst du immer noch bei der deutschen Ausländerbehörde den Antrag auf ein Reisedokument stellen. Ob der Antrag gewährt wird, ist eine andere Sache…

Viel Gruß von Tara