Hi,
je nach bisheriger Staatsangehörigkeit gibt es verschiedene Vorgehensweisen; auf jeden Fall einen guten Rat im Voraus: mach Kopien von deinen ausländischen Dokumenten oder lass dir beim Bürgeramt beglaubigte Kopie machen (mit allen Seiten).
du solltest eine Einbürgerungs-Zusicherung von der deutschen Einbürgerungsabteilung bekommen haben.
Mit dieser kannst du zu deinem Konsulat gehen und den Austrittswunsch bekanntgeben. Dort erhältst du vermutlich eine Ausbürgerungszusicherung. Die Ausbürgerungszusicherung legst du dann wiederum bei der deutschen Einbürgerungsabteilung vor. Sobald du die deutsche Einbürgerungsurkunde erhalten hast, kannst du einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen (Fertigungszeiten 3-4 Wochen; vorläufiger Perso in der Regel sofortige Ausstellung); gehst du zu deinem bisherigen Konsulat, dort legst die Einbürgerungsurkunde oder den bisherigen Pass mit dem Stempel „eingebürgert“ vor und erhältst deine Ausbürgerungsurkunde; mit dieser Urkunde gehst du wieder zur deutschen Behörde und die bisherige Staatsangehörigkeit wird dort aus dem Register gestrichen.
Bei manchen Staaten verlangt die deutsche Einbürgerungsabteilung die Austrittsbestätigung schon vor Aushändigung der deutschen Einbürgerungsurkunde. Sollte sich die Ausbürgerung und Einbürgerung zeitlich sehr weit voneinander entfernen und du wärst in dieser Zeit „staatenlos“, dann kannst du immer noch bei der deutschen Ausländerbehörde den Antrag auf ein Reisedokument stellen. Ob der Antrag gewährt wird, ist eine andere Sache…
Viel Gruß von Tara