Hallo,
wenn in einem Beschluss (des Gemeinderates) die Nummer eines Flurstückes falsch angegeben wird, dann haftet diesem Beschluss doch ein materieller und kein formeller Fehler an? Formeller Fehler wäre doch ausschließlich dann gegeben, wenn das Verfahren, das zum Beschluss geführt hat, nicht korrekt gewesen wäre, oder?
Wenn ein Gemeinderat einen Beschluss erlässt, der einen konkreten Sachverhalt und einen individuellen Adressaten zum Inhalt hat (z.B. das Haus des Eigentümers xy darf nicht abgebrochen werden, da es eine historische Bausubstanz aufweist), ist dieser Beschluss trotzdem noch kein Verwaltungsakt, da der Gemeinderat nicht eine Behörde darstellt, obwohl der Beschluss sonst alle Merkmale eines Verwaltungsaktes aufweisen würde. Stimmt das? Das heißt die Gemeindeverwaltung muss nochmals getrennt vom Beschluss einen Verwaltungsakt erlassen, oder gibt es auch Beschlüsse der Gemeinde, die direkt die Wirkung eines Verwaltungsaktes haben, d.h. die eine einseitig verbindliche Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts besitzen, ohne dass die Behörde den Beschluss erst in Verwaltungsakt umsetzt?
Viele Grüße
Martin Unterholzner
Hallo
wenn in einem Beschluss (des Gemeinderates) die Nummer eines
Flurstückes falsch angegeben wird, dann haftet diesem
Beschluss doch ein materieller und kein formeller Fehler an?
Jupp
Formeller Fehler wäre doch ausschließlich dann gegeben, wenn
das Verfahren, das zum Beschluss geführt hat, nicht korrekt
gewesen wäre, oder?
So isses
Wenn ein Gemeinderat einen Beschluss erlässt, der einen
konkreten Sachverhalt und einen individuellen Adressaten zum
Inhalt hat (z.B. das Haus des Eigentümers xy darf nicht
abgebrochen werden, da es eine historische Bausubstanz
aufweist), ist dieser Beschluss trotzdem noch kein
Verwaltungsakt, da der Gemeinderat nicht eine Behörde
darstellt, obwohl der Beschluss sonst alle Merkmale eines
Verwaltungsaktes aufweisen würde. Stimmt das?
Jein (siehe unten), er ist insbesondere nicht zustgändig, da für den Erlass eines solchen Verwaltungsaktges die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig ist.
Das heißt die
Gemeindeverwaltung muss nochmals getrennt vom Beschluss einen
Verwaltungsakt erlassen,
Genau, in Form der Bauaufsichtsbehörde.
oder gibt es auch Beschlüsse der
Gemeinde, die direkt die Wirkung eines Verwaltungsaktes haben,
d.h. die eine einseitig verbindliche Regelung eines
Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts besitzen,
ohne dass die Behörde den Beschluss erst in Verwaltungsakt
umsetzt?
Ja, meiner dunklen Erinnerung nach gibt es die. Die Behördeneigenschaftg des Gemeinderates ist nicht so ganz geklärt. Denn auch dieser kann Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Es gibt daher meines Wissens Fälle, in denen auch ein Gemeinderatsbeschlusse einen VA darstellen kann. Das ist aber seltgen und ggf. auch umstritten.
Gruß
Dea