Hallo,
ich habe zwei Rechtsfragen zu Wohnsitzen:
- Gibt es eine Grenze, wie viele Personen bei einer bestimmten Quadratmetergröße angemeldet sein dürfen? Konkret: Dürfen 3 Erwachsene und ein Kleinkind ihren Wohnsitz in einer 30qm-Wohnung anmelden?
- Was kann Person A tun, wenn die fremde Person B ihren Wohnsitz bei Person A anmeldet, obwohl Person A das gar nicht möchte? Welche Konsequenzen können Person B entstehen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Hallo elch,
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass man zur Wohnsitzanmeldung einen Mietvertrag mitbringen muss.
Gruß
Samira
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man nur Ausweis, Meldeformular und evtl. Geburtsurkunde braucht. Bei meiner letzten Anmeldung wurde kein Mietvertrag verlangt und er ist auch nicht in den erforderlichen Dokumenten aufgelistet.
Hallo elch,
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass man zur
Wohnsitzanmeldung einen Mietvertrag mitbringen muss.
in D?
das ist falsch. nach den geltenden meldegesetzen gibst du einfach eine beliebige adresse an. der wohnungsinhaber/vermieter muss noch nicht einmal was davon wissen, geschweige denn etwas schriftliches mit dem (vermeintlichen) mieter vereinbart haben, damit dieser sich dort anmelden kann.
schöne grüße
ann
hallo,
siehe meine antwort an samira: es gibt keinerlei einschränkungen. du kannst dich auch mit 100 leuten in einer „telefonzelle“ anmelden und der besitzer der wohnung wird dazu gar nicht gefragt.
sorry, isso.
schöne grüße
ann
Hallo,
bei der Anmeldung eines Wohnsitzes wird nicht die m2-Zahl geprüft,sondern lediglich,ob sich an der genannten Adresse tatsächlich ein
Wohngebäude befindet.Genauer gesagt,ob bei der jeweiligen Stadt die
Hausnummer in der Straße auch „amtlich“ existiert…
Hallo
Was kann Person A tun, wenn die fremde Person B ihren
Wohnsitz bei Person A anmeldet, obwohl Person A das gar nicht
möchte? Welche Konsequenzen können Person B entstehen?
Nunja, folgender Fall ging hier ziemlich groß durch die Presse, wohl auch, weil ein „Promi“ betroffen war:
http://www.mdr.de/fakt/5039509.html
Kann passieren, muss aber nicht.
Gruß
kate_
Hallo elch,
ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass man zur
Wohnsitzanmeldung einen Mietvertrag mitbringen muss.
in D?
das ist falsch. nach den geltenden meldegesetzen gibst du
einfach eine beliebige adresse an. der
wohnungsinhaber/vermieter muss noch nicht einmal was davon
wissen, geschweige denn etwas schriftliches mit dem
(vermeintlichen) mieter vereinbart haben, damit dieser sich
dort anmelden kann.
Ok, dann bin ich wohl falsch informiert.
Gruß
Samira
Abmeldung von ‚Mitbewohnern‘
Hallo,
bei mir wars mal so, daß ein Mitbewohner ausgezogen war und ich Zweifel hatte, ob er sich abgemeldet hatte. Eine kurze Mail ans Einwohnermeldeamt hat genügt, ich habe sofort die Antwort bekommen, daß er sich doch schon umgemeldet hatte.
In dem im Artikel geschilderten Fall müßte es eigentlich auch reichen, wenn der Wohnungsbesitzer dem EMA mitteilt, dass in seiner Wohnung nur er wohnt, die müßten dann entsprechend reagieren.
LG,
Markus
Hallo
bei mir wars mal so, daß ein Mitbewohner ausgezogen war und
ich Zweifel hatte, ob er sich abgemeldet hatte. Eine kurze
Mail ans Einwohnermeldeamt hat genügt, ich habe sofort die
Antwort bekommen, daß er sich doch schon umgemeldet hatte.
In dem im Artikel geschilderten Fall müßte es eigentlich auch
reichen, wenn der Wohnungsbesitzer dem EMA mitteilt, dass in
seiner Wohnung nur er wohnt, die müßten dann entsprechend
reagieren.
In dem Fall war ja das Problem, dass der Hauptmieter erst durch den stürmischen Besuch der Polizei überhaupt davon erfahren hat, dass bei ihm noch andere Personen gemeldet waren. Als Normalmensch mit Normalfamilie in einer Normalwohnung würde ich mich nicht unbedingt ans EMA wenden und fragen, ob sich hier noch jemand angemeldet hat.
Meine Gedanken zu der Sache waren auch noch anderer Art. Der Mann ist ja nun ein nicht gänzlich unprominenter Radiomoderator in Berlin. Von dem nehmen (glaube ich) die Ermittlungsbehörden nicht wirklich an, dass er 200 kriminelle Russen in seiner Wohnung beherbergt. Wäre eine Olga Krutschanovska Hauptmieterin der Wohnung, ich glaube, die hätte etwas mehr Scherereien gehabt.
Gruß
kate_
Hallo,
In dem Fall war ja das Problem, dass der Hauptmieter erst
durch den stürmischen Besuch der Polizei überhaupt davon
erfahren hat, dass bei ihm noch andere Personen gemeldet
waren. Als Normalmensch mit Normalfamilie in einer
Normalwohnung würde ich mich nicht unbedingt ans EMA wenden
und fragen, ob sich hier noch jemand angemeldet hat.
Klar, normalerweise kommt man da nicht drauf. Aber in dem Artikel steht ja auch, dass das EMA dem Hautpmieter auf seinen Hinweis, dass bei ihm sonst niemand mehr wohne, einen abschlägigen Bescheid bzgl. der Abmeldung fremder Personen erteilte, und das erscheint mir dann doch unkorrekt (von Seiten der Behörde, wenns wirklich so war).
Ich habe mich damals auch nur vorbeugend ans EMA gewandt, weil bei meinem Untermieter schon mit Polizeibesuch zu rechnen war, und auf den war ich nicht scharf (womöglich hätten die noch meine Waffensammlung, meinen Drogenvorrat oder meinen Geheimsender entdeckt, ganz abgesehen davon, dass es die drei illegal eingeschleusten Russinnen in meiner Wohnung beunruhigt hätte).
Meine Gedanken zu der Sache waren auch noch anderer Art. Der
Mann ist ja nun ein nicht gänzlich unprominenter
Radiomoderator in Berlin. Von dem nehmen (glaube ich) die
Ermittlungsbehörden nicht wirklich an, dass er 200 kriminelle
Russen in seiner Wohnung beherbergt. Wäre eine Olga
Krutschanovska Hauptmieterin der Wohnung, ich glaube, die
hätte etwas mehr Scherereien gehabt.
Da könntest du durchaus recht haben.
LG,
Markus