Liebe/-r Experte/-in,
es wäre sehr nett, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten können.
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Kann ein kathol. Mann, der geheiratet hat und Vater wurde, ein Amt als Priester o.ä. bekleiden, wenn die Ehe vom Staat geschieden wurde (kirchl. Trauung evangel., vom kathol. Pfarrer Erlaubnis zur Heirat).
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Warum nennen wir uns Christen und Christus unseren Herrn? Er wollte doch unseren Glauben an Gott festigen.
Vielen Dank für Ihre Anworten.
Gesegnete Tage
Heinrich
Hallo Heinrich,
zur 1. Frage lautet die Antwort: Nein. Bei der Konstellation nicht, weil er nach dem kath. Kirchenrecht immer noch gültig verheiratet ist. Er könnte theoretisch höchstens ständiger Diakon werden.
Zur 2. Frage:
Die Bezeichnung stammt aus der Apg 11,26: In Antiochia wirkten Barnabas und Saulus miteinander ein volles Jahr in der Gemeinde und unterrichteten eine große Zahl von Menschen. In Antiochia nannte man die Jünger zum ersten Mal Christen.
Dass Christus unser Herr ist, leitet sich aus verschiedenen Stellen im Neuen Testament ab. Am markantesten ist der Philipper-Hymnus (Phil 2,6-11). In diesem wird der Weg Christi von seinem vorzeitlichen Sein über seine Menschwerdung und seinen Tod bis zur Erhöhung und Einsetzung zum Herrscher des Alls beschrieben. Vor dem Hintergrund, dass Christus Gott und Mensch ist und somit „Person“ der göttlichen Dreifaltigkeit ist, erübrigt sich der Zusatz: Er wollte doch unseren Glauben an Gott festigen.
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Schönen Feiertag
Bernd
Liebe/-r Experte/-in,
es wäre sehr nett, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten
können.
- Kann ein kathol. Mann, der geheiratet hat und Vater wurde,
ein Amt als Priester o.ä. bekleiden, wenn die Ehe vom Staat
geschieden wurde (kirchl. Trauung evangel., vom kathol.
Pfarrer Erlaubnis zur Heirat).
Nein.
- Warum nennen wir uns Christen und Christus unseren Herrn?
Er wollte doch unseren Glauben an Gott festigen.
Vielen Dank für Ihre Anworten.
Gesegnete Tage
Heinrich
S. g. Heinrich!
Erst heute komme ich zum Antworten.
Zu Punkt 1: die staatliche Scheidung ist für die Kirche und das Naturrecht irrelevant. Diese kann im besten Falle als Indiz dafür dienen, daß die Ehegemeinschaft nicht mehr besteht und somit auch ein kirchliches Ehenichtigkeitsverfahren angestrengt werden könnte, wenn es objektive Klagegründe gäbe. Die von Ihnen benannte Ehe mit Erlaubnis der Katholischen Kirche ist natürlich eine kirchlich gültige Ehe, und zwar normalerweise so lange, als nicht durch zwei gleichlautende Kirchengerichtsurteile das Gegenteil erwiesen ist. Ein kirchenrechtliches Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der ganzen Ehegeschichte kann hier schnell weiterhelfen.
Zu Punkt 2.: Jesus ist der Christus, der von Anbeginn Gesalbte. Indem Er sich im Moment des Ja-Wortes Mariens als der ewige Sohn Gottes aus Maria eine Menschennatur erschaffen hat, ist Er für immer der Gott-Mensch, und zwar Gott und Mensch in einer Person, aber unvermischt und ungetrennt. Somit war Seine Menschennatur durch die Vereinigung mit Seiner ewigen Gottheit von Anbeginn gesalbt, es gab also keine nachträgliche Erwählung irgendeines Menschen zum Messias. Und weil die Weihnacht für uns entscheidend ist und Christus Jesus für uns nicht nur Mensch, sondern auch wahrer Gott ist, nennen wir uns auch gerne Christen. Denn nur in Christus werden wir durch die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes echte Adoptivkinder Gottes. Wenn wir also in der Heiligen Schrift Worte Jesu Christi lesen, die an Gott gerichtet sind, so spricht Jesus als Mensch, doch im Gesamt der Schrift und des Glaubens wissen wir, warum Er es für uns so tut und daß Er seit seiner Inkarnation immer gleichzeitig Gott und Mensch war, ist und sein wird.
Frohe Weihnachtstage und ein gutes Jahr 2010!
Alexander Pytlik