Hallo,
Die erstattungsfähigen leistungen beziehen sich auf die Tarif
beschreibung. Die Leistungen die der Tarif vorgibt werden
erstattet. Alles was nicht in diesem Tarif steht oder
Medizinisch nicht sinnvoll wird nicht erstattet.
Seit wann erstatten PKV`n medizinisch sinnvolle Leistungen? Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung!
Erstattungsfähioge Leistungen ist ein deutliches Signal für das genaue Studium der Bedingungen, weil es nach einer Einschränkung riecht und schmeckt!
Einmal
abgeschlossene Leistungen mit der Privaten können dir nicht
mehr genommen werden. Nur du selber kannst diese Leistungen
durch Tarif wechsel bestimmen.
Da würde ich den Ball auch flacher halten. Es gibnt das Instrument der Klarstellung. Da muss nur der Treuhänder abzeichnen und schon ist die Klarstellung im Sinne einer Einschränkung in den Bedingungen. Da kann ich mehrere Beispiele aufzählen.
Eine andere Frage: wie wird die Rückerstattung von Beiträgen
bei Leistungsfreiheit steuerlich gewertet? Muss ich die
überhaupt versteuern? Und bekommt der Arbeitgeber seinen
Anteil ebenfalls zurück, falls der Versicherte Angestellter
ist?
Wie es mit der Steuerlichen wertung ist kann ich dir nicht
sagen, wird dir aber dein Steuerberater sicherlich beantworten
können. Nur du bekommst deine Beiträge bei Leistungsfreiheit
wieder, der Arbeitgeber schaut in die Röhre. Allerdings
bekommst du nur auf Ambulante und Zahntarife deine
Beitragsrückerstattung. Mußt aber gleichzeitig nicht auf deine
Rückerstattung verzichten wenn du ins Krankenhaus mußt. So ich
hoffe deine Fragen sind zu deiner zufriedenheit beatwortet.
Die Antwort ist überwiegend falsch!
Die BRE ist zu unterteilen in Bar-BRE und Pauschalleistungen (garantierte BRE). Bar BRE ist eine erfolgsbhängige Gewinnbeteiligung aus der e.a. RFB ohne den Charakter einer nachhaltigen leistungsaussage. Die Pauschalleistung (o.a. garantierte BRE) ist eine Versicherungsleistung, die in den Bedingungen genannt ist.
Die Bar-BRE ist bei der Steuer dem Beitragsaufkommen gegenüberzustellen und vermindert somit die steuerlich anzuerkennenden Aufwände.
Ob eine Bar-BRE für amb, dental und oder stationär oder auf alles gezahlt wird, ist im Einzelfall zu prüfen, sehr unterschiedlich und jederzeit abänderbar. I.d.R. rechnet sich die Bar-BRE aus dem amb. und dentalen Teil.
Das die BRE entfällt, wenn ich Kosten einer stationäören Behandlung einreiche, das bezweilfel ich vom Grundsatz her. Es gibt solche Modelle, die anderen überwiegen aber eindeutig.
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]