Zwei freiberufliche Komponisten = GbR gründen?

Guten Tag,

mein Bruder und ich komponieren seit ca. zwei Jahren Musik in allen möglichen Bereichen. Mittlerweile möchten wir damit auch Geld verdienen und fragen uns, wie wir das am besten anstellen. Für Freiberufler wurde uns die Gründung einer GbR empfohlen.

Da es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt frage ich mich, was genau man zu beachten hat. Ich habe auch etwas über Partnergesellschaft gelesen und bin irgendwie ratlos, was das Beste wäre und ob eine Gewerbeanmeldung überhaupt bei sowas nötig wäre? Wäre über jede Hilfe sehr dankbar!

Bei einer Freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung nötig.
Anmeldung beim Finanzamt reicht.
Unterschiede Gewerbe / Freiberuf: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

Bei einer gemeinsamen Anmeldung ist es eine GbR.
Wie wollt Ihr Arbeit, Ausgaben und Einnahmen aufteilen?
Wie lange werdet Ihr am gleichen Ort wohnen? Was macht ihr, wenn es auseinander geht?

Mögliche Alternative: Zwei getrennte Anmeldungen und sich ggf. gegenseiteig eine Rechnung schreiben.

Wäre über jede Hilfe sehr dankbar!

Lesestoff für Freoberuf und Gewerbe: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Gruß JK

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Bei einer Freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung
nötig.

Es sei denn, wir machen eine GbR oder?

Wie wollt Ihr Arbeit, Ausgaben und Einnahmen aufteilen?

Es variiert, je nachdem wer der Hauptkomponist ist. Dieser bekäme dann zum Beispiel 60%, der Assistent Composer (also der zweite, Nebenkomponist) 30% und falls wir einen Agenten für die Auftragsakquise in Anspruch nehmen, bekäme dieser 10%.

Wie lange werdet Ihr am gleichen Ort wohnen?

Solang es rund läuft, werden wir immer im gleichen Ort wohnen, auch wenn die Tätigkeit per Home-Office erledigt werden kann, ist es doch praktischer, für einige Aufgaben lokal zusammen zu arbeiten.

Was macht ihr,

wenn es auseinander geht?

Würde ich als freiberuflicher Kleinunternehmer weitermachen und die GbR abmelden.

GbR käm dem ganzen schon sehr nah. D.h. jeder meldet sich als Freiberufler an und gründet dann ein Gewerbe, was man letztendlich als eine GbR führt?

Vielen Dank nochmal für jede Hilfe!

nein, da wurde einiges falsch verstanden!!

GbR bedeutet, dass mind. 2 etwas zusammen machwen, ob Gewerbe oder freier Beruf ist egal!

Und Kleinunternehmer ist für die Umsatzsteuer - und bei zwei Leuten = GbR wird sich dass kaum ergeben, denn wie wollen 2 mit unter 17.500,-- Einnahmen pro Jahr leben?

Vielleicht doch mal steuerlichen Rat in Anspruch nehmen!!

E.

Bei einer Freiberuflichen Tätigkeit ist keine Gewerbeanmeldung
nötig.

Es sei denn, wir machen eine GbR oder?

Auch Freiberufler kännen gemeinsam (häufig z. B. bei Anwälten und Ärzten)

Wie wollt Ihr Arbeit, Ausgaben und Einnahmen aufteilen?

Es variiert, je nachdem wer der Hauptkomponist ist. Dieser
bekäme dann zum Beispiel 60%, der Assistent Composer (also der
zweite, Nebenkomponist) 30% und falls wir einen Agenten für
die Auftragsakquise in Anspruch nehmen, bekäme dieser 10%.

Alternative: Der jeweilige Assistent Composer schreibt dem Hauptkomponisten eine Rechnung Beide bleiben unabhängig.
Der Agent ebenso.

Falls dann Irgendeiner aus irgendeinem Grund nicht mehr mitmachen kann oder will, ist es unkompliziert.

Was macht ihr, wenn es auseinander geht?

Würde ich als freiberuflicher Kleinunternehmer weitermachen
und die GbR abmelden.

Dann muss man zwischendurch einen Geschäftsabschluss machen und sich neu anmelden. - Aufwand.

GbR käm dem ganzen schon sehr nah. D.h. jeder meldet sich als
Freiberufler an und gründet dann ein Gewerbe, was man
letztendlich als eine GbR führt?

Entweder freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe. Es richtet sich nach Art der Tätigkeit.

Auch dann wäre getrennt einfacher:

Beispiel: Herr A komponiert nur ==> Freiberuf
Herr B komponiert und handelt auch ein Bisschen mit Musikinstrumenten ==> Gewerbe

Zusätzlich kann jeder noch für sich entscheiden, ob er sein Ding umsatzsteuerlich lieber als „Unternehmen“ oder als „Kleinunternehmen“ betreibt.

Gruß JK

Hallo,

nur am Rande bemerkt. Als selbständige Künstler unterliegt ihr beide dem Künstler-Sozialversicherungsgesetz KSVG. Daher nicht die Anmeldung vergessen. Hier zum Nachlesen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/index.php

Gruß Woko