Hallo,
jetzt wirds kompliziert: ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin als TZmitarbeiterin (KV-versichert)tätig, da diese Einnahmen aber nicht ausreichen, möchte ich jetzt noch zwei freiberufliche Tätigkeiten zusätzlich aufnehmen. Zeitlich ließe sich das alles vereinbaren.
Ist die Anzahl aller Tätigkeiten überhaupt rechtlich möglich?
Welche Konsequenzen könnten für mein Geschäft (vollfinanziert und seit 2008 im Aufbau)nachteilig entstehen?
Hallo!
Tut mir echt leid, ich habe nie ein eigenes Gewerbe gehabt, und kann dir daher auch leider keine passenden/nützlichen Tipps geben sorry!
Hallo
Rechtlich kannst Du soviele Tätigkeiten aufnehmen, so viele Du willst, vorausgesetzt, dass ist nicht in Konflikt mit einem der Verträge. Dein Arbeitgeber (für die TZ Stelle) kann im Arbeitsvertag verlangen, dass Du Deine „volle Arbeitskraft“ für diese Zeit zur Verfügung stellst. Bei TZ ist das aber schon erheblich abgeschwächt und er wird kaum nachweisen können, wieviel Du freiberuflich tust. wenn Du natürlich dann nur noch übermüdet erscheinst, kann er Konsequenzen fordern.
Was das Gewerbe angeht, kann ich nicht weiterhelfen, aber da bist Du ja auch im Prinzip Dien eigener Chef.
Letztlich musst Du aber alle Einnahmen versteuern.Wieweit die anderen Einnahmen unter die Sozialversicherungspflicht fallen, kann ich auch nicht sagen.
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Hallo!
Tut mir echt leid, ich habe nie ein eigenes Gewerbe gehabt,
und kann dir daher auch leider keine passenden/nützlichen
Tipps geben sorry!
Trotzdem danke für die schnelle Info.
Hallo
Rechtlich kannst Du soviele Tätigkeiten aufnehmen, so viele Du
willst, vorausgesetzt, dass ist nicht in Konflikt mit einem
der Verträge. Dein Arbeitgeber (für die TZ Stelle) kann im
Arbeitsvertag verlangen, dass Du Deine „volle Arbeitskraft“
für diese Zeit zur Verfügung stellst. Bei TZ ist das aber
schon erheblich abgeschwächt und er wird kaum nachweisen
können, wieviel Du freiberuflich tust. wenn Du natürlich dann
nur noch übermüdet erscheinst, kann er Konsequenzen fordern.
Was das Gewerbe angeht, kann ich nicht weiterhelfen, aber da
bist Du ja auch im Prinzip Dien eigener Chef.
Letztlich musst Du aber alle Einnahmen versteuern.Wieweit die
anderen Einnahmen unter die Sozialversicherungspflicht fallen,
kann ich auch nicht sagen.
Danke für die Info. Bei den Tätigkeiten hat das eine nichts mit dem anderen zu tun, also gibts da keine Probleme und die TZ-Stelle beträgt nur 7,5 Std/Woche, also auch kein Problem.
Nur falls mein Gewerbe dann als Nebengewerbe eingestuft werden müsste, befürchte ich, könnte das mit den Banken problematisch werden, da hier Fördergelder flossen.
Hallo workaholic1234,
ich kann dir da leider ncht weiterhelfen…frag doch mal beim finanzamt nach, die müsste ne antwort kennen - tut mir leid…
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Hallo,
ist jetzt leider nicht eine Frage aus meinem fachbereichen, aber soviel sei gesagt:
umsatzsteuerlich hat man nur EIN Unternehmen. Da bedeutet: Ein Unternehmen mit mehreren Betrieben.
Sind Sie im ersten Gewerbe Kleinunternehmer, so sind Sie dies auch für die weiteren Betriebe. Sind Sie Regelbesteuerer (mit USt) so auch in den anderen Betrieben.
Hallo,
rechtlich ist das kein Problem. Du kannst soviele Gewerbe anmelden wie Du willst. Problematisch kann es werden, wenn Du versuchst die Gewinne aus dem einen Gewerbe über Verluste aus dem anderen Gewerbe zu vermindern, um keine Gewinnsteuer zahlen zu müssen. Dann könnte das Finanzamt Dir unterstellen keine Gewinnabsichten mit Deinen Gewerbe zu haben.
Nachteile ergeben sich ansonsten keine, nur viel Papierkram, da Du für alle Gewerbe eine getrennte Buchführung haben musst.
MfG
Jürgen
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Hallo workaholic1234,
ich kann dir da leider ncht weiterhelfen…frag doch mal beim
finanzamt nach, die müsste ne antwort kennen - tut mir leid…Danke, hab nächste Woche einen Termin bei meiner Steuerberaterin. Die weiß es hoffentlich auch.
Hallo,
die Antwort ist komplizierte als die Frage. Ich rate Dir den Gang zum Steuerberater. Aber erst mal vorab:
Rechtliche Konsequenzen aus mehreren Jobs ergeben sich erst einmal nicht. Solltest Du aber mit dem gewerblichen Job immer nur negative Einkünfte erzielen, kann es passieren, dass Dein Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht nicht weiter anerkennt und diese gewerbliche Tätigkeit als „Hobby“ ansieht. Die Kosten dafür sind dann nicht mehr abzugsfähig.
Dein Steuerberater weiß sicherlich mehr zu diesem Thema.
Viel Erfolg.
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, sowas Ähnliches hab ich befürchtet. Naja, da hilft nur abwarten, wie sich das Gewerbe in der nächsten Zeit weiterentwickeln wird.
Muss diese Woche eh noch zum Steuerberater.
Hallo,
ist ihr Geschäft wirklich freiberuflich? Denn ein Geschäft, das im Aufbau ist, hört sich eher nach Gewerbebetrieb an. Das ist ein Unterschied in der Versicherungs,- und evtl. auch bei Steuerngelegenheiten. Schauen Sie nach, wo ihr Angebot einzuordnen ist. Zur Not fragen Sie beim Finanzamt nach. An dieses hätten Sie ja auch Ihre Einnahmen daraus melden müssen, wenn diese einen bestimmten Betrag übersteigen!
Da sie berufstätig sind, sind sie zunächst bereits versichert. Ihr Arbeitgeber muss allerdings über ihre Nebentätigkeit informiert worden sein und eingewilligt haben. Denn es kann sein, dass sich versicherungstechnisch etwas ändert oder es das selbe Angebot ist, welches ihr Chef den Kunden offeriert. Soll heißen vl. müssen sie sich selbst privat versichern und ihr Chef kann den Nebenjob missbilligen, was evtl. sogar zu einer Entscheidung zwischen beidem führen kann. Genauere Infos zu erlaubten Zeitaufwand kann Ihnen Ihre Versichung geben, die eigendlich auch über das 2. Standbein informiert worden sein müsste.
=> Wenden Sie sich an Ihren Chef, Ihr Finanzamt und an Ihre Versicherung, um alles abzuklären.
Ich bin selbst nur Kleingewerbetreibende und mehr Hinweise kann ich dazu nicht geben, zumal auch die konkreten Berufsbezeichnungen fehlen.
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