ich und meine Freundin haben vor uns Selbstständig zu machen
und einen Gewerbeschein zu beantragen.
Den Gewerbeschein muß man nicht beantragen. Der Gewerbeschein ist nichts anderes als die Bestätigung der Behörde, dass sie die Gewerbeanmeldung erhalten hat.
Meine Frage dazu lautet, ob es möglich ist zwei
Geschäftsführer einzutragen, oder kann es nur einen geben?
Wieviele Geschäftsführer es geben kann/darf, bestimmt nicht das Gewerbe-, sondern das Gesellschaftsrecht. Und danach kann es natürlich auch mehr als nur einen Geschäftsführer geben.
Wenn zwei sich zusammen tun und ein Gewerbe betreiben, dann sind sie automatisch eine Gesellschaft, und zwar mindestens eine solche bürgerlichen Rechts. Und damit gibt es - sofern die beiden nicht durch einen Gesellschaftsvertrag was anderes vereinbaren - automatisch auch zwei Geschäftsführer, denn die Geschäftsführung einer GbR und grds. auch die Vertretung der Gesellschaft nach außen wird nach dem Gesetz durch die Gesellschafter gemeinsam erledigt. Je nach Zuschnitt des Gewerbes sollten sich die beiden aber vorsorglich auch die Frage stellen, ob sie nicht sogar eine offene Handelsgesellschaft sind (was z.B. eine Eintragung ins Handelsregister nötig machen würde). Und wenn man schon mal dabei ist, könnten sich die beiden auch fragen, ob sie nicht von vornherein eine bestimmte Gesellschaftsform (z.B. eine GmbH) bewußt ansteuern WOLLEN.
Falls es geht, werden dann beide Geschäftsführer auf dem
Gewerbeschein stehen oder nur eine/r?
In die Gewerbeanmeldung werden alle Geschäftsführer aufgenommen. Dementsprechend stehen auch alle im Gewerbeschein.
selbstverständlich kann ein Unternehmen mehrere Geschäftsführer haben.
Mhmm, ich tippe einmal ins Blaue, daß ihr eine Personengesellschaft gründen wollt, höchstwahrscheinlich eine GbR…hab ich Recht?
Grundsätzlich übernehmen die Gesellschafter einer GbR auch gemeinsam die Geschäftsführung, es sei denn, im Gesellschaftervertrag wird es abweichend festgelegt.