Hallo,
ich möchte in nächster Zeit neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit eine selbständige Tätigkeit ausüben. Da sich diese Tätigkeit auf zwei verschiedene Leistungen verteilt, stellt sich für mich die Frage, ob es sinnvoll ist zwei Gewerbe anzumelden, zumal es eine genauere Namensgebung des jeweiligen Gewerbes ermöglichen würde. Würden mir dadurch irgendwelche Vor- oder Nachteile (insbesondere steuerlicher Natur) entstehen?
ich lerne gerne dazu
aber es müsste schon extreme unterschiede geben dass ich zwei gewerbe anmelde vorallem wenn ist sich um Einzelunternehmungen auf Gewerbenachweis handelt. anders sieht es aus wenn es 2 LTD oder GmbH’s sind, vielleicht eine Firma wegen der Haftung extra anmelden. Oder eine um Patente anzumelden.
Sollte es sich um ein klein Gewerbe handeln würde ich einfach den Zusatz eintragen lassen in mein aktuelles Gewerbe und fertig.
Ich glaube auch nicht dass du vom Finanzamt dann als 2 Gewerbe behandelt wirst, sondern immernoch 1 Steuernummer hast.
ABER!!! ich bin kein Fachmann und schon garnicht ein Steuerberater oder Rechtsanwalt…
Hallo …
Vorteil: Gewerbesteuerfreibetrages gilt pro Gewerbe
Nachteil: getrennte Buchführungen
Es muss sich jedoch wirklich um sachlich und wirtschaftlich getrennte Gewerbe handeln, wenn das eine Gewerbe z.B. bereits finanziell vom anderen abhängig ist, dann ist dies schon nicht mehr erfüllt.
MfG
BEBOUB
wenn ich also 2 Gewerbe per Gewerbeschein anmelde dann habe ich zwei mal einen Gewerbefreibetrag?
In einem Beispiel:
Ein softwarehersteller (Programmierer) der auch Handelswaren handelt kann zwei getrente Unternehmen anmelden und hat dann etwas über 40.000 einen freibetrag.
Nur mal als Beispiel.
Du meldest 1 Gewerbe als Produktion an.
Ein 2. für Maschinenkauf.
Gewerbe 1 leigt die Maschinen günstig von Gewerbe 2.
Geht Gewerbe 1 Kapuut bleibt das Handfeste in Gewerbe 2.
Sol kann man auch in ganz geringen Rahmen etwas Steuern sparen.
Handwerksmeister kauft für Gewerbe Privatperson Auto und Maschinen und verleigt die an seine eigene GmbH.
Für die GmbH als Juristische Person sind es ganz normal feste kalkulierbare Ausgaben. Für ihn als Privatperson sind es sichere Einkünfte in sein Privatgewerbe. Glaube bei 50000 / Jahr Ist da aber die Obergrenze gesetzt, damit es da keiner überteiben kann.
Währe auch sehr gut zur Risikominimierung.
Die GmbH benötigt wenig Sicherheiten und hat geringen Risikofaktor, da die Maschinen etc. geliehen sind.
Er selbt hat geringes Risiko wenn die GmbH mal pleite geht da die ganzen Sachen ja noch hat, für ein Gewerbe als Privatperson bekommt er leicht einen Kredit da er ja selbst für haftet.
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‚Einzelunternehmungen auf Gewerbenachweis‘ ?
Hallo …
was ist eine Einzelunternehmung auf Gewerbenachweis?
Jedes Gewerbe ist bei seiner Aufnahme bei der dafür zuständigen Behörde anzuzeigen, da macht die Rechtsform keinen Unterschied.
MfG
BEBOUB
Was ist denn das für ein Quatsch?
Hallo …
was ist denn das für ein Quatsch, den Sie hier schreiben, das sind ja nun wahrlich keine Beispiele für zwei unterschiedliche Gewerbebetriebe, um damit Gewerbesteuern zu sparen!
Im ersten Beispiel A (Produktion) und B (Maschinenverleih) ist der direkte wirtschaftliche Zusammenhang gegeben, das kippt jedes Finanzamt sofort.
Im zweiten Beispiel leiht sich eine juristische Person (GmbH) ein Fahrzeug bei einer natürlichen Person (Handwerker) der Gesellschafter der GmbH ist. Mal ganz abgesehen davon, dass die GmbH eh keinen Gewerbesteuerfreibetrag hat, wäre dies bestenfalls ein Beispiel für eine unechte Betriebsaufspaltung. Im übrigen kann man diesen entgeltlichen Verleih auch als eine verdeckte Gewinnausschüttung deuten, dies wollten Sie vermutlich mit der 50.000€ Obergrenze zum Ausdruck bringen.
Das ist kompletter Blödsinn, den Sie hier zusammengeschrieben haben!
MfG
BEBOUB
Hallo Beboub,
kann seind as es blödsinn ist. Kenne ich aber von Fimen aus der Praxis.
GmbHs an sich kann doch jeder so viele eröffnen wie er will. Kann ja auch 2 komplett gleiche eröffnen. Manch kleines Firmenimperiem bestht aus zig einzelnen GmbHs, AG`s etc.
Natürlich könnte man das andere auch als Gewinnausschüttung deuten, geht aber leider eh nur bis 50000 Euro. Im Gegenzug muss auch etwas da sein was 50000 Leihgebühren rechtfertigt.
Jedoch kann eine alte gebrauche Drehmaschine ja wie eine neue Verliehen werden etc.
Ich wiess das du sehr gut bist. Magst du dir das mal Steuerrechtlich ansehen und uns dann deine Meinung zu beiden sagen?
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Es ging doch um die Ausschöpfung des…
Hallo zoomi,
es ging doch um die Ausschöpfung des Gewerbesteuerfreibetrages bei einer natürlichen Person und nicht um Kapitalgesellschaften. GmbH’s kann ein jeder Gründer so viele gründen, wie er lustig ist, es tut nur nicht viel zu o.g. Ausschöpfung der Freibeträge.
Zur GmbH… man kann alles und zu jedem Preis verleihen… aber… wenn der marktübliche Preis von dem Preis überschritten wird, den der Gesellschafter in seiner Funktion als GmbH-Geschäftsführer sich selbst oder seiner Frag als Inhaberin eines Gewerbebetriebes genehmigt, dann ist die Differenz eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Denn wir sind uns beide darüber einig, dass der überhöhte Preis einem externen Dritten Anbieter nicht gezahlt worden wäre.
MfG
BEBOUB