Hallo Manfred,
[Krümelpickermodus] Weder Vermietung und Verpachtung noch die Tätigkeit als selbständiger Ingenieur sind steuerlich den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen [/Krümelpickermodus]
Bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte werden Gewinne und Verluste aus den genannten Einkunftsarten immer miteinander verrechnet, bevor mit den nächsten Schritten das zu versteuernde Einkommen ermittelt wird. Es gibt gar keine Möglichkeit, das zu vermeiden, auch wenn es öfter einmal schöner wäre respektive eine stärkere Auswirkung auf die Einkommensteuerlast hätte, wenn man auf diesen „horizontalen Ausgleich“ verzichten könnte.
Die Einkommensteuererklärung ist so aufgebaut, dass man außer den allgemeinen Angaben (zur Person und zu ein paar anderen Sachen) im „Mantelbogen“ für jede Einkunftsart eine Anlage dazupackt. Man kann also Einkünfte aus beliebig vielen verschiedenen Quellen haben - für jede Einkunftsart eine Anlage, und insgesamt nicht mehr als eine Steuererklärung.
Schöne Grüße
MM