Zwei Haftpflichtversicherungen, eine kündbar?

Hallo,

habe zwecks Radrennen eine zweite Haftpflichtversicherung vor 10 Tagen abgeschlossen, da die erste Haftpflichtversicherung die Teilnahme an Radrennen nicht miversichert.

1.) Kann ich die zweite wieder kündigen wegen zweiwöchiges Widerrufsrecht?

2.) Kann ich eine von beiden kündigen, da ich doppelt versichert bin?

Danke für Antworten

Hallo,

habe zwecks Radrennen eine zweite Haftpflichtversicherung vor
10 Tagen abgeschlossen, da die erste Haftpflichtversicherung
die Teilnahme an Radrennen nicht miversichert.
1.) Kann ich die zweite wieder kündigen wegen zweiwöchiges
Widerrufsrecht?

Du kannst Sie nicht kündigen, aber du kannst widerrufen, wenn die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind!

2.) Kann ich eine von beiden kündigen, da ich doppelt
versichert bin?

Nein.

Danke für Antworten

Büdde
Frank Wilke

Hallo,

habe zwecks Radrennen eine zweite Haftpflichtversicherung vor
10 Tagen abgeschlossen, da die erste Haftpflichtversicherung
die Teilnahme an Radrennen nicht miversichert.
1.) Kann ich die zweite wieder kündigen wegen zweiwöchiges
Widerrufsrecht?

Du kannst Sie nicht kündigen, aber du kannst widerrufen, wenn
die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind!

Welches sind die Voraussetzungen für eine Widerruf?

1.) Kann ich die zweite wieder kündigen wegen zweiwöchiges
Widerrufsrecht?

Du kannst Sie nicht kündigen, aber du kannst widerrufen, wenn
die Voraussetzungen für einen Widerruf gegeben sind!

Welches sind die Voraussetzungen für eine Widerruf?

Nach dem Unterzeichnen des Antrags sowie des Hinweises auf die Widerrufs-/Widerspruchsrechte sind noch keine 14 Tage vergangen? Dann besteht das Widerrufsrecht. Alternativ besteht u.U. noch ein 14tägiges Widerspruchsrecht nach Eingang der Police, wenn die kompletten Vertragsunterlagen wie Allgemeine Versicherungsbedingungen, Besondere Bedingungen etc. erst mit der Police zusammen übersandt werden.

Frank Wilke
Frank Wilke

Hallo

2.) Kann ich eine von beiden kündigen, da ich doppelt
versichert bin?

Nein.

Blöde Frage:
warum nicht?
m.e. besteht eine doppelversicherung, dann kann er verlangen, daß die später abgeschlossene phv aufgehoben wird.

gruß
snake

2.) Kann ich eine von beiden kündigen, da ich doppelt
versichert bin?

Nein.

Blöde Frage:
warum nicht?
m.e. besteht eine doppelversicherung, dann kann er verlangen,
daß die später abgeschlossene phv aufgehoben wird.

gruß
snake

Das mag ja sein, aber gerade DIE will er ja behalten und die ältere kündigen! ;-(

Das ist nicht richtig. Ich möchte wenn, die neuere kündigen; auch wenn diese die Teilnahme an Radrennen mitversichert.

Somit habe ich also zwei Möglichkeiten zu kündigen?:

1.) durch das zweiwöchige Widerrufsrecht

2.) durch die Tatsache, dass ich doppelversichert bin, kann die zuzletzt abgeschlossenen gekündigt werden

Ist das richtig so?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das mag ja sein, aber gerade DIE will er ja behalten und die
ältere kündigen! ;-(

Das ist nicht richtig. Ich möchte wenn, die neuere kündigen;
auch wenn diese die Teilnahme an Radrennen mitversichert.

Da sieht man mal wieder: Spät am Abend mit wenig Kaffee im Magen funktionieren Augen und Hirn nicht mehr richtig! Entschuldigung!

Somit habe ich also zwei Möglichkeiten zu kündigen?:
1.) durch das zweiwöchige Widerrufsrecht

Ja!

2.) durch die Tatsache, dass ich doppelversichert bin, kann
die zuzletzt abgeschlossenen gekündigt werden
Ist das richtig so?

Das entzieht sich meiner Kenntnis. Wie schon an anderer Stelle erwähnt greifen hier meiner Meinung nach auch §58 und §59 VVG - es bestehen zwei Verträge, die in Summe aber nie mehr leisten als den Schaden!

Frank Wilke