Zwei Hauptmieter in einem Mietvertrag-Konsequenzen

In unserer WG gibt es 2 Hauptmieter, die gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben.
Da ich in absehbarer Zeit ausziehen möchte, habe ich mich gefragt ob (natürlich nur für den Fall, dass ich als einer der Hauptmieter keinen Nachmieter finde, der an meine Stelle tritt und auch Hauptmieter wird) ich mich vorsorglich zu einem bestimmten Teil „rauskündigen“ kann, d.h. nur meinen Namen aus diesem Vertrag zu entfernen ohne dass dies den anderen Hauptmieter betrifft oder sich der ganze Vertrag und damit die WG auflöst.
Im Mietvertrag steht nun aber:
„Die Erklärungen von einem oder an einen Mieter sind für die anderen rechtsverbindlich. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig beollmächtigt, ausgenommen bei Kündigungen und Mietaufhebungsvereinbarungen.“

Ich weiß nach all der Recherche in anderen Beispielen nicht mehr, was dieser letzte Satz nun für meinen Fall bedeutet. Kann ich nur gemeinsam mit dem anderen Hauptmieter kündigen oder kann ich auch als einer von beiden Hauptmietern aus dem Vertrag aussteigen?

Ich wäre sehr froh, wenn jemand dazu was weiß oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat!

Einigen sie sich mit dem Mitmieter und dem Vermieter schriftlich über Ihr Ausscheiden aus dem Vetrag. damit sind Sie dann aller Sorgen enthoben.

Das ist genauso als wenn Paare oder Lebendsgemeinschaften eine Wohnung beziehen und zur Absicherung des Vermieters (dem lt. BGB durch die Vermietung KEIN wirtschaftlicher Schaden entstehen soll), eindeutig formuliert!
Für Kündigungen sind nur die im Vertrag stehenden Parteien zuständig.

In unserer WG gibt es 2 Hauptmieter, die gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben. Da ich in absehbarer Zeit ausziehen möchte, habe ich mich gefragt ob (natürlich nur für den Fall, dass ich als einer der Hauptmieter keinen Nachmieter finde, der an meine Stelle tritt und auch Hauptmieter wird) ich mich vorsorglich zu einem bestimmten Teil „rauskündigen“ kann, d.h. nur meinen Namen aus diesem Vertrag zu entfernen ohne dass dies den anderen Hauptmieter betrifft oder sich der ganze Vertrag und damit die WG auflöst. Im Mietvertrag steht nun aber: Die Erklärungen von einem oder an einen Mieter sind für die anderen rechtsverbindlich. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig beollmächtigt, ausgenommen bei Kündigungen und Mietaufhebungsvereinbarungen."
Kann ich nur gemeinsam mit dem anderen Hauptmieter kündigen
oder kann ich auch als einer von beiden Hauptmietern aus dem
Vertrag aussteigen?

JA !