Hallo
Meine Nichte hat ein Problem. Sie hat mit ihrem Freund zusammen eine Wohnung gemietet. Nun haben sie sich getrennt. Im Mietvertrag stehen beide als Hauptmieter udn sie haben auch beide die Wohnung gekündigt. Allerdings hat er noch keine neue Wohnung gefunden und wird somit wahrscheinlich nicht fristgerecht ausziehen.
Weiß jemand, ob meine Nichte nun weiterhin Miete mitzahlen muß, auch wenn sie ja ausgeszogen ist und der Vermieter die Kündigung bestätigt hat?
Hallo, leider kann ich in diesem Fall nicht weiterhelfen. Auf jeden Fall soll der Freund aber den Vermieter kontaktieren und ihn über die Situation informieren.
Eklis64
beide Mieter haften in diesem Fall als Gesamtschuldner für den Schaden der durch die nicht rechtzeitige Übergabe der Wohnung entsteht. Juristisch ist es unerheblich ob nur ein Mieter ausgezogen ist, solange die Wohnung belegt ist.
Vielen Dank, das habe ich mir auch schon fast gedacht. Also können wir nur hoffen, daß der Exfreund fair bleibt
beide Mieter haften in diesem Fall als Gesamtschuldner für den
Schaden der durch die nicht rechtzeitige Übergabe der Wohnung
entsteht. Juristisch ist es unerheblich ob nur ein Mieter
ausgezogen ist, solange die Wohnung belegt ist.
Die beiden Mieter müssen nicht nur wie geschehen, gemeinsam kündigen, sondern schulden dem Vermieter auch gemeinsam die fristgerechte Räumung und vertragsgemäße Rückgabe der Mietsache. Verzögert einer der Beiden, so haften auch hierfür beide Mieter weiterhin solidarisch gegenüber dem Vermieter. Ihre Tochter hat jedoch einen Anspruch gegenüber dem Ex-Freund, soweit Sie für dessen alleinige Schuld an der Verzögerung in Anspruch genommen werden sollte.
Hallo, Ihre Nichte und der Ex-Freund haben ja beide gekündigt, was auch vom Vermieter bestätigt wurde.- Wenn der „Ex“ weiter die Wohnung bewohnt, ist das seine Sache, Ihre Nichte ist „raus“.- Hoffentlich wurden bei Auszug alle Zähler abgelesen und der Ist-Zustand der Wohnung festgehalten.- Alles Gute, Achim