Ich lebe von der Mutter meiner Tochter seit mehreren Jahre getrennt, wir teilen uns aber schon die ganze Zeit 50:50 die Erziehung (Eine Woche bei mir, eine Woche bei der Mutter). Nun ist das Problem das meine Tochter bei ihrer Mutter gemeldet ist, und das gemeinsame Sorgerecht und die geteilte Erziehung kein triftiger Grund ist damit ich wenigstens zur Hälfte Wohngeld o.ä. für meine Tochter beantragen kann. Jetzt erzählte mir jemand es gäbe eine Möglichkeit den Hauptwohnsitz des Kindes quasi zu teilen, so das jeder Elternteil für sich Hilfen wie Wohngeld, Sozialhilfe o.ä. genau hälftig für das Kind beantragen könnte. Kann mir da jemand was drüber sagen ?
Hallo
Ich weiß, dass es das gibt, und ich weiß, dass das die Bezeichnung „Doppelresidenz“ hat. Vielleicht kannst du damit ja googeln. Es gibt auch so Vereine wie den sog. Väteraufbruch, die kennen sich damit aus.
Nach Möglichkeit würde ich mich mit der Mutter gütlich einigen, weil sonst das ganze Geld der Rechtsanwalt bekommt. Ich kenn auch einen Vater, der die Doppelresidenz gegen den Willen der Mutter durchsetzen wollte, er hat nur Ärger und Kosten damit gehabt. Allerdings dürfte das bei euch etwas leichter sein, weil deine Tochter ja faktisch schon bei dir zur Hälfte wohnt.
Trotzdem würde ich nach Möglichkeit das Geld in der Familie lassen und nicht dem Rechtsanwalt geben. Lieber so Vätervereine fragen.
Viele Grüße
Thea
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nein, wir streiten nicht darum 
habe nur heute nur bei dem sozialamt angerufen und danach gefragt und die frau am telefon meinte sie wüßte nichts von sowas, deswegen will ich mir bei ihr mal mit einem paragraphen o.ä. melden.
Hallo
nein, wir streiten nicht darum
Na, dann ist ja schon mal gut!
habe nur heute nur bei dem sozialamt angerufen und danach
gefragt und die frau am telefon meinte sie wüßte nichts von
sowas, deswegen will ich mir bei ihr mal mit einem paragraphen
o.ä. melden.
Wohngeldansprüche bei gemeinsamer Sorge und wechselndem Aufenthalt des Kindes
Bekanntmachung der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2002 (WoGVwV 2002. Vom 27.12.2001, Bundesanzeiger Nr. 11a v. 17.1.2002:
"4.34 Gemeinsames Sorgerecht
Ein Kind des Antragsstellers gehört auch dann zu seinem Haushalt, wenn er von dem anderen Elternteil des Kindes geschieden ist oder getrennt lebt und ein beiden Elternteilen zustehendes Sorgerecht in der Weise ausgeübt wird, dass sich das Kind abwechselnd und regelmässig in den Wohnungen der Elternteile aufhält und dort betreut wird. Bei der Einkommensermittlung sind Zahlungen von Kindesunterhalt nur beim Empfangenden Haushalt als Zufluss, und zwar als Einnahme des Kindes, zu berücksichtigen. Ein Abzug dieser Zahlungen ist beim leistenden Elternteil entsprechend §13 Abs. 2 WoGG möglich."
veröffentlicht in: „FamRZ“, 2003, Heft 7
Da kommt schon mal ein Paragraph vor. Das ist von der Seite http://www.vaeternotruf.de/wechselmodell.htm.
Aber Wohngeld war nicht so das Thema, oder? Auf dieser Väternotruf-Seite steht so einiges über Doppelresidenz und auch eine Menge Paragraphen. Vielleicht druckst du dir die einfach mal aus, dann kannst du das auch zu der Sozialamt-Frau mitnehmen.
Viele Grüße
Thea