Ein freundliches Hallo in die grosse Runde dieser Community!
Ihr habt schon seltsame Regeln hier, aber gut. Dann versuch ich mal, meine Frage ein zweites mal zu veröffentlichen und hoffe diesmal keinen Regelverstoß zu begehen:
Nur rein fiktiv mal angenommen:
Es gäbe eine Wohnung, in der auch Heizkörper hängen.
Einer dieser Heizkörper wäre über 2 Meter lang und hätte zwei Heizkostenverteilern daran installiert!
Wie würden diese beiden in der Nebenkostenabrachnung auftauchen???
Wie zwei einzelne Heizkörper oder würde da ein Mittelwert beider gebildet?
es handelt sich offenbar um eine rein technische frage, die mit recht rein nix tu tun hat.
trotzdem:
vermutlich handelt es sich um einen heizkörper mit einer leistung von z.b. 4kw, an dem nun zwei heizkostenverteiler hängen, die eigentlich für die messung von 2kw heizkörpern sind.
es handelt sich offenbar um eine rein technische frage, die
mit recht rein nix tu tun hat.
Das sehe ich genauso.
vermutlich handelt es sich um einen heizkörper mit einer
leistung von z.b. 4kw, an dem nun zwei heizkostenverteiler
hängen, die eigentlich für die messung von 2kw heizkörpern
sind.
Imho wird bei Heizkörpern über 2 m Baulänge dieses Verfahren verwendet. Über den Berechnungsalgothmus werden dann beide HKV für die Heizleistung herangezogen.
in der summe sollte das dann stimmen.
Wenn hier die Heizleistung gemeint ist: ja.
WEnn die Strichsumme gemeint ist : meistens nicht, weil die Ablesewerte über eine Ausgleichsalgorithmus umgerechnet werden. Es wird ein einheitlicher Wert pro Heizköper benötigt, der für alle verschiedenartigen Heizkörperarten vergleichbarf gilt. Die sogenannten agbelesenen Strichwerte sind danach verändert.
Der geneigt Leser möge dazu meinen ausführlicheren Beitrag im Archiv lesen.
Sorry, da es sich um eine Frage zu einer Nebenkostenabrechnung handelt, wusste ich keinen anderen Bereich!
Okay, aber mal angenommen, auf der Nebenkostenabrechnung von Herrn Mustermann dieser eine Heizkörper (mit den zwei Heizkostenverteiler) gut 45% der verbrauchten Heizenergie ausmacht (bei einer angenommenen Wohnungsgrösse von 110m² und 7 Heizkörpern), scheint doch etwas nicht zu passen!
Müsste die Leistung der einzelnen Heizkörper auf der Nebenkostenabrechnung von Herrn Mustermann aufgeführt sein?
Hi, (hier wird üblicherweise gegrüßt, soviel Zeit sollte sein)
Okay, aber mal angenommen, auf der Nebenkostenabrechnung von
Herrn Mustermann dieser eine Heizkörper (mit den zwei
Heizkostenverteiler) gut 45% der verbrauchten Heizenergie
ausmacht (bei einer angenommenen Wohnungsgrösse von 110m² und
7 Heizkörpern), scheint doch etwas nicht zu passen!
Die hohe Wärmeleistung von einem großen Heizköper kann natürlich den Huptanteil ausmachen, besonderes wenn die anderen auf weniger Leistung eingestellt waren.
Die HKV könne jederzeit selbst angeschaut werden. Dort liest Herr MM die Werte zum selben Zeitpunkt ab, Striche bei Röhrchen, Anzeige bei Digial-HKV. Da kann Herr MM zwar nicht die Heizleistung errechnen, aber beurteilen ob und in welchen Aussmaß der Heizköper Wärme an der Oberfläche hatte.
Für die Werte vom vergangen Jahr geht das so nicht mehr. Bei der Ablesung der Vorjahreswerte gab es ein Ableseprotokoll. Wenn Herr MM keine Kopiem bekam mal nachfragen,ob dieses noch zu bekommen wäre.
Müsste die Leistung der einzelnen Heizkörper auf der
Nebenkostenabrechnung von Herrn Mustermann aufgeführt sein?
So ein Vorschrift gibt es nicht.
btw, wenn dies verpflichtend wäre könnte dieser(hohe) Arbeitsaufwand vom Heizungsnutzer zu bezahlen sein.