Zwei Jahre Gewährleistung

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an X kauft bei Nornbach einen Badewannen-Dusch-Aufsatz mit einem Handtuchhalter. Nach ca. 1,5 Jahren (Innerhalb der Gewährleistung) reklamiert er diesen Handtuchhalter. Nach ca. vier Monaten, unzählige Anrufe später, erfährt X, dass Nornbach keinen Auftrag mehr hat. X lässt einen neuen Auftrag schreiben, doch es kommt, wenn überhaupt ein Produkt kommt das falsche Produkt.

Mitlerweile ist die Gewährleistungszweit abgelaufen. Kann X von Nornbach sein Geld wieder zurück verlangen?

Die Reklamation war während der Gewährleistung, Nornbach scheint jedoch nicht in der Lage zu sein die Reklamation zu X’ Zufriednheit zu bearbeiten.

Hat jemand Ratschläge, bzw. Urteile über einen solchen oder ähnlichen Fall???

Grüße Alex

Moin,
die Frage ist, ist es den überhaupt ein Gewährleistungsfall? Also war es ein Fehler, der bei Übergabe in der Sache schon veranlagt war.
gruss

Hallo,

  • das Produkt wies „Rostflecken“ auf.
  • das Produkt wurde vor der genannten Reklamation schoneinal wegen des selben Fehlers reklamiert (habe ich nicht erwähnt, da ich dachte dass es irrelevant ist)
  • Nornbach hat die Reklamation akzeptiert, als diese mehrfach „versucht“ haben, ein neues Produkt zu ordern --> Es kam jedoch immer wieder ein falsches Produkt.

Grüße Alex