Hallo zusammen,
nehmen wir mal an X kauft bei Nornbach einen Badewannen-Dusch-Aufsatz mit einem Handtuchhalter. Nach ca. 1,5 Jahren (Innerhalb der Gewährleistung) reklamiert er diesen Handtuchhalter. Nach ca. vier Monaten, unzählige Anrufe später, erfährt X, dass Nornbach keinen Auftrag mehr hat. X lässt einen neuen Auftrag schreiben, doch es kommt, wenn überhaupt ein Produkt kommt das falsche Produkt.
Mitlerweile ist die Gewährleistungszweit abgelaufen. Kann X von Nornbach sein Geld wieder zurück verlangen?
Die Reklamation war während der Gewährleistung, Nornbach scheint jedoch nicht in der Lage zu sein die Reklamation zu X’ Zufriednheit zu bearbeiten.
Hat jemand Ratschläge, bzw. Urteile über einen solchen oder ähnlichen Fall???
Grüße Alex