Zwei Jobs, Werkstudent und noch Teilzeit möglich?

Hallo,

hätte da mal eine Frage an:

Nehmen wir an ein Student ist bei einem Unternehmen als Werkstudent (max. 80 Stunden / pro Monat) tätig und er bekommt ein Angebot, dass er bei einem anderen Unternehmen zusätzlich als Teilzeit-Mitarbeiter (ca. 20 Stunden / pro Woche und sozialversicherungspflichtig) arbeiten kann. Der Werkstudenten-Job wird auf Lohnsteuer-Klasse I und der Teilzeit-Job auf Lohnsteuer-Klasse VI abgerechnet.

Wie sehen hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Kann der Student weiterhin als Werkstudent arbeiten oder sind dann beide Jobs sozialversicherungspflichtig?

Hallo,

Nehmen wir an ein Student ist bei einem Unternehmen als
Werkstudent (max. 80 Stunden / pro Monat) tätig und er bekommt
ein Angebot, dass er bei einem anderen Unternehmen zusätzlich
als Teilzeit-Mitarbeiter (ca. 20 Stunden / pro Woche und
sozialversicherungspflichtig) arbeiten kann. Der
Werkstudenten-Job wird auf Lohnsteuer-Klasse I und der
Teilzeit-Job auf Lohnsteuer-Klasse VI abgerechnet.

Wie sehen hierbei die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Kann
der Student weiterhin als Werkstudent arbeiten oder sind dann
beide Jobs sozialversicherungspflichtig?

Grundsätzlich dürfte ja bekannt sein, dass bei Studenten die 20h/Woche-Grenze gilt. Wer regelmäßig nicht mehr als 20h/Woche arbeitet, für den steht das Studium noch im Vordergrund. Er ist damit Werkstudent und muss nur RV-Beiträge zahlen.

Davon kann abgewichen werden, wenn die Tätigkeit z.B. ausschließlich am Abend oder am Wochenende ausgeübt wird oder in man mal in den Semesterferien mehr arbeitet.

Sollte beide Beschäftigungen dauerhaft über den 20h liegen, sehe ich die Studenteneigenschaft zumindest stark gefährdet (soviel Abend- und Wochenendstunden gibts da nicht =) ).

Man sollte sich an die Krankenkasse diesbezüglich wenden und eine entsprechende Auskunft einholen, am besten schriftlich und noch besser als Bescheid.

Greetz
S_E