Zwei Jobs - zwei Lohnsteuerkarten?

Hallo Wer-Weiss-Was-Gemeinde!

Ich bin Studentin und hab derzeit studienbegleitend einen Nebenjob. Mitte nächsten Jahres werde ich ein Praxissemester absolvieren. Das heisst, wenn ich meinen Nebenjob (Betreuung einer Webseite, ich bekomme dafür pauschal monatl. 120 DM) währenddessen weiterhin ausüben möchte, dann benötige ich für den Praktikumsarbeitgeber eine zweite Lohnsteuerkarte. (korrigiert mich bitte, wenn ich etwas falsches schreibe.)

Dem Infoheftchen, das der Lohnsteuerkarte beiliegt, habe ich entnommen, dass ich dadurch von der Lohnsteuerklasse I in die Klase VI rutsche (nur auf der zweiten LSK?). Die 2. LSK solle ich dem Arbeitgeber vorlegen, von dem ich den niedrigeren Lohn beziehe, heisst es.
Wie soll das dann aussehen? Die 1. LSK bekommt der Praktikumsarbeitgeber (für 6 Monate) und die 2. LSK bekommt der Nebenjobarbeitgeber (ganzjährig)? Ist das nicht unklug, dass ich dann ein halbes Jahr lang nur auf der zweiten Lohnsteuerkarte arbeite, die ja für mich ungünstiger besteuert wird? Oder hat das für mich keinerlei Auswirkung, da ich als Studentin ohnehin einen gewissen Freibetrag habe? Muss ich sonst noch irgend etwas beachten (z.B. Änderungen bei der Krankenversicherung?)

Also mein Problem ist folgendes:
Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile, dass ich meinen Nebenjob weiterhin während des Praktikums ausüben möchte? Oder wäre es klüger, diesen zu Beginn des Praktikums kündigen? Ich bekomme für meinen Nebenjob ohnehin nur „nen Appeln und 'n Ei“, aber die Arbeit bereitet wenig Aufwand und macht mir auch Spass; deshalb würde ich’s schon ganz gerne weiter betreiben. Allerdings nur, so lange es mir nicht allzu viele Nachteile bringt.

Ich hoffe, das klingt nun nicht allzu konfus. Ich hab leider nicht viel Ahnung von Lohnsteuerangelegenheiten, aber vielleicht könnt Ihr ja ein bisschen Licht in dieses Dunkel bringen.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Kerstin

Hallo Kerstin!

Ich bin Studentin und hab derzeit studienbegleitend einen
Nebenjob. Mitte nächsten Jahres werde ich ein Praxissemester
absolvieren. Das heisst, wenn ich meinen Nebenjob (Betreuung
einer Webseite, ich bekomme dafür pauschal monatl. 120 DM)
währenddessen weiterhin ausüben möchte, dann benötige ich für
den Praktikumsarbeitgeber eine zweite Lohnsteuerkarte.

dies ist ganz richtig

Dem Infoheftchen, das der Lohnsteuerkarte beiliegt, habe ich
entnommen, dass ich dadurch von der Lohnsteuerklasse I in die
Klase VI rutsche (nur auf der zweiten LSK?).

nur auf der zweiten

Die 2. LSK solle
ich dem Arbeitgeber vorlegen, von dem ich den niedrigeren Lohn
beziehe, heisst es.

genau

Wie soll das dann aussehen? Die 1. LSK bekommt der
Praktikumsarbeitgeber (für 6 Monate) und die 2. LSK bekommt
der Nebenjobarbeitgeber (ganzjährig)?

richtig

Ist das nicht unklug,
dass ich dann ein halbes Jahr lang nur auf der zweiten
Lohnsteuerkarte arbeite, die ja für mich ungünstiger besteuert
wird? Oder hat das für mich keinerlei Auswirkung, da ich als
Studentin ohnehin einen gewissen Freibetrag habe?

Muss ich
sonst noch irgend etwas beachten (z.B. Änderungen bei der
Krankenversicherung?)

nein

Also mein Problem ist folgendes:
Habe ich dadurch irgendwelche Nachteile, dass ich meinen
Nebenjob weiterhin während des Praktikums ausüben möchte? nein
Oder
wäre es klüger, diesen zu Beginn des Praktikums kündigen? Ich
bekomme für meinen Nebenjob ohnehin nur „nen Appeln und 'n
Ei“, aber die Arbeit bereitet wenig Aufwand und macht mir auch
Spass; deshalb würde ich’s schon ganz gerne weiter betreiben.
Allerdings nur, so lange es mir nicht allzu viele Nachteile
bringt.

eventuell das mit der LSK so lösen: bis zum Praktikum 1. LSK beim Webdesign,dann Absprache mit Webdesign-AG:neuer Vertrag für die Zeit des Praktikums: 2.LSK bei Webdesign AG, 1. LSK bei Praktikum, anschliessend wieder neuer Vertrag bei Webdesign-AG: er bekommt wieder 1. LSK.

Diese Verwirrspiel würde ich nur machen, wenn ich mit dem Webdesign-AG gut stehe, da die zweimalige Vertragsänderung ja Veränderungspotential bietet,was auch dumm ausgehen kann.

In summa ist es aber egal: beim Lohnsteuerjahresausgleich holst du dir die Steuern, die du für den Verdienst bis zu 15 TDM (13 TDM Freibetrag + 2 TDM Werbungskosten pauschal ) wieder zurück.

Tschuess Marco.

Hallo Marco,

Vielen Dank für Deine Antwort und den Lösungsvorschlag.

Eine Frage hab ich noch: Hat der Arbeitgeber einen Nachteil dadurch, wenn ich bei ihm das ganze Jahr auf der zweiten LSK arbeite, oder macht das für ihn keinen Unterschied, ob er meine 1. oder die 2. LSK hat?

Kerstin

Hallo Marco,

Vielen Dank für Deine Antwort und den Lösungsvorschlag.

Freut mich, dass ich helfen konnte.

Eine Frage hab ich noch: Hat der Arbeitgeber einen Nachteil
dadurch, wenn ich bei ihm das ganze Jahr auf der zweiten LSK
arbeite, oder macht das für ihn keinen Unterschied, ob er
meine 1. oder die 2. LSK hat?

Kommt drauf an, was du für einen Vertrag hast:
a) stehen die Netto-Zahlen im Vertrag ‚Frau Radke erhält 120 DM netto‘, dann bezahlt der Arbeitgeber die Mehrsteuern (die Du Dir von Finanzamt wiederholst = Zusatzverdienst)
b)stehen die Brutto-Zahlen im Vertrag ‚Frau Radke erhält 120 DM brutto‘, dann bezahlst du die Mehrsteuern (die Du Dir von Finanzamt wiederholst = kein Verlust)

Tschuess Marco.