Zwei KFZ als Betriebsausstattung bei Einzelfirma

Hallo, liebe wer-weiss-was-Leser!

Folgender Sachverhalt:
Ein Mann ist gewerblich tätig. Er hat sein Fahrzeug abgeschrieben und führt Fahrtenbuch. Im Jahr 2004 wurde ein weiteres Fahrzeug auf seinen Namen gekauft und angemeldet. Dieses fährt aber zu 90 % seine Frau (arbeitet im Außendienst).

Ist es in diesem Fall möglich in der Gewinnermittlung des Mannes, das zweite Auto (2004 gekauft) abzuschreiben, Kosten und die MwSt. geltend zu machen?

Freue mich auf Eure Meinungen!
Regina

Ich sehe da kein Problem, wenn zwei Nutzer vorhanden sind. Entweder ist das zweite Fahrzeug auch für die Geschäftstätigkeit notwendig (Außendienst) oder ist dem Mitarbeiter als Vergütungsbestandteil überlassen (entsprechende Versteuerung beim Mitarbeiter unterstellt). Schwieriger wird es, wenn mehr Fahrzeuge in der Firma geführt werden als Mitarbeiter vorhanden sind. Dann sind wasserdichte Begründungen gefragt.

Hallo,

ist die Frau denn Angestellte des Mannes? Die Aufwendungen für das Fahrzeug können nämlich nur dann im Gewerbebetrieb des Mannes geltend gemacht werden, wenn das Auto zu mindestens 10% gewerblich (im Gewerbe des Mannes) genutzt wird. Dann kann es zum Betriebsvermögen gezählt werdne („gewillkürtes Betriebsvermögen“)

Wenn die Frau in einem anderen Unternehmen angestellt ist und den PKW zu > 90% (gewerbliche Nutzung durch den Mann

Wenn die Frau in einem anderen Unternehmen angestellt ist und
den PKW zu > 90% (gewerbliche Nutzung durch den Mann

Wenn die Frau in einem anderen Unternehmen angestellt ist und
den PKW zu > 90% (gewerbliche Nutzung durch den Mann