Zwei Kindergärten in Eigentumswohnanlage

Ist es zulässig, innerhalb einer Eigentumswohnanlage gleich zwei Kindergärten zu eröffnen, die sich dazu nur ca. 20 m gegenüberliegen? In der Mitte spielt sich dann alles ab, es ist nicht mehr zum Aushalten und ich habe absolut nichts gegen Kinderlachen, aber das ist unzumutbar.
Dazwischen befindet sich nur eine kleine Grünfläche mit einer Rutsche für die Kinder, die hier wohnen. Diese Grünfläche (ca. 400qm) ist Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer und wir nun von den beiden Kindergärten voll beansprucht. Im Eigentümervertrag ist eindeutig festgehalten, dass keine gewerbliche Nutzung zulässig ist. Bei den Kindergärten handelt es sich jeweils um private Kintergärten. Abgesehen davon, dass sich ringsherumg und obendrüber Wohnungen befinden, waren diese Räumlichkeiten vorher als Büroräume gewidmet. Sie sind auch nicht schallgedämmt, so dass die Eigentümer, die darübe rund daneben wohnen, jedes Wort hören können. Wie wäre hier die Rechtslage? Bei einem Kindergarten wurden die Räumlichkeiten angemietet, bei anderen wurden die Räumlichkeiten wohl gekauft. Wäre es theoretisch auch möglich, dass der Neue Eigentümer ein Sonernutzungsrecht für die Grünfläche erwirken kann? Darunter befindet sich übrigens eine Garage, also man kann auch nicht wahllos dort Aufbauten aufstellen. Wäre über eine Auslunft sehr dankbar.

dies ist eine juristische Frage und ich möchte diese nicht beantworten

Leider sind die Informationen nicht vollständig genug -: welcher Art Privater Träger der Kitas ? - Wieviel Kinder in welchem Alter ? - Bauplanungsfragen u.a.m.

Ich empfehle eine MEDIATION durch die Stadt/ Gemeinde anzustrengen, wobei deutlich bleibEN muss, dass Kinder heute in ihrem Aufwachsen nicht noch stärker eingeschränkt werden dürfen. Ggfs, kann auch ein persönlicher Kontakt zu einer Politikerin/ einem Politiker und mit der Presse eine Kompromiss(!)lösung herbeiführen.

Da es sich hier um eine rechtliche Sache handelt, bitte entsprechende Experten für Recht fragen

Tuit mir leid, mit baurechtlichen Sachen kenne ich mich nicht aus.

ekt

Meines Erachtens spielen hier zwei Komponeneten eine Rolle,.

  1. Liegt die Wochnung in einem Allgemeinen Wohngebiet oder ein reinen Wohngebiet. Gewerbliche Nutzungen sind in enem allgemeinen Wohngebiet erlaubt. Es gibt allerdiengs ein BGH Urteil wonach Kindergarten auch in Wohngebieten zulässig sind. Dies ist öffentliches Recht
    2.Der zweite Aspekt ist wohl der vertragliche privatrechtliche Aspekt, ob in den Eigentümervereinbarungen solche Nutzungen ausgeschlossen sind und welche Sanktionen möglich sind.
    Viele Grüsse

Hallo,

ich habe keinerlei Erfahrung, was solche Angelegenheiten angeht. Richtig nachvollziehen kann ich es auch nicht.

Tut mir leid. Aber ich hoffe, dass es sich gut lösen lässt.

Viele Grüße Moni

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht helfen - wenden Sie sich an einen Fachanwalt.
Ich möchte jedoch auf die Notwendigkeit und die hohe Bedeutung qualifizierter Kinderbetreuung und Bildnug für die Gesellschaft und die gesellschaftliche Verantwortung eines jeden einzelnen hinweisen!

Hallo Yoyoko

Du bist mit deinen fragen bei mir an der falschen adresse.

Du bräuchtest juristen, schätze ich, und keine pädagogen.

Bist du besitzer oder mieter deiner räumlichkeiten?

Je nachdem such dir hilfe bei einem passenden verband. In der Schweiz haben wir den mieterverband für die mieterseite und den hausverein oder als zweite option den hausbesitzer-verein für die hausbesitzer.
Wenn du mitglied bist, bekommst du für eine einfache auskunft rechtsberatung (zumindest in der CH ist’s so) kostenlos; bezahlst also nur den mitgliederbeitrag.

In der Schweiz sind wir auch so organisiert, dass jede gemeinde ein mietamt hat, das auf solche fragen auch kostenlos antwortet, jedoch weniger klar partei nimmt für dich.

Ich würd jedenfalls an allen orten anfragen!

Viel erfolg,

jdee

Die Sachlage ist schwierig und bedarf eine Prüfung der Mietverträge, des Gemeinderegelungen für das Wohngebiet und sollte von einem Rechtskundigen beantwortet werden.
Nach geltendem Recht muss Kinderlachen geduldet werden.
Ich rate unbedingt einen Rechtsanwalt zu fragen.
Hoffe Du hast einen Rechtsschutz.
Alles Gute KITA

Da es sich hierbei um eine Rechtsauskunft handelt, muss ich leider mitteilen, dass ich diese nicht leisten kann.
Hier wäre ein Anwalt, der sich auf diesem Rechtsgebiet auskennt, die bessere Adresse.

Vielleicht versuchen Sie es mit Ihrer Anfrage mal bei einem Juristen, der sich im Privatrecht(?) auskennt.

Tut mir leid, dass ich bei der Beantwortung der Frage nicht mithelfen kann,

Mit freundlichen Grüßen,

Bettina

Da die Räume als Büroräume vermietet wurden, ist es sicherlich rechtens diese Räume auch gewerblich für einen Kindergarten zu nutzen. Wer Büroräume anmietet agiert schließlich auch gewerblich! Ich nehme sehr stark an, dass diese Kindergärten mit der Verwaltung (welche die Räume verkauft bzw vermietet hat) abgesprochen sein wird. Laut Gesetz ist es übrigens glücklicherweise nicht mehr möglich gegen spielende und lachende Kinder zu klagen, AUCH NICHT wenn sich diese in einer Wohnanlage befinden. Wie die Rechtslage mit dem Gemeinschaftsspielplatz bzw. der Grünanlage aussieht kann ich leider nichts dazu sagen.

LG

Hallo Yoyoko,

zur Rechtslage kann ich dir leider gar nichts sagen. Ich würde mich freuen in der Nähe so vieler fröhlicher kleiner Menschlein zu wohnen und die positive Energie mit längs nehmen… :wink:

Herzliche Grüße von der Nordsee,
Claudi

Ja es ist zulässig! Eine Kita ist ein Nonprofit Unternehmen und somit keine gewerbliche Nutzung. Außerdem ist laut einem BGH Urteil Kindergeschrei kein Lärm!!! Somit ist Ihre Klage leider nicht berechtigt aus juristischer Sicht.
Vielleicht ist es ja möglich mit den Kitas zu reden. Außerdem sind die Einrichtungen ja nicht permanent draußen. Was meinen Sie denn mit Sondernutzungsrecht für die Grünflächen?

Lg Strahli

Hallo,
ob das zulässig ist weiss ich nicht.
Da müsstest du beim Landesjugendamt evt.nachfragen oder in der Gemeinde an wen du dich wenden kannst.
Gruss Claudia

Ist es zulässig, innerhalb einer Eigentumswohnanlage gleich zwei Kindergärten zu eröffnen, die sich dazu nur ca. 20 m gegenüberliegen? In der Mitte spielt sich dann alles ab, es ist nicht mehr zum Aushalten und ich habe absolut nichts gegen Kinderlachen, aber das ist unzumutbar.Dazwischen befindet sich nur eine kleine Grünfläche mit einer Rutsche für die Kinder, die hier wohnen. Diese Grünfläche (ca. 400qm) ist Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer und

wir nun von den beiden Kindergärten voll beansprucht. Im Eigentümervertrag ist eindeutig festgehalten, dass keine gewerbliche Nutzung zulässig ist. Bei den Kindergärten handelt es sich jeweils um private Kintergärten. Abgesehen davon, dass sich ringsherumg und obendrüber Wohnungen befinden, waren diese Räumlichkeiten vorher als Büroräume gewidmet. Sie sind
auch nicht schallgedämmt, so dass die Eigentümer, die darübe rund daneben wohnen, jedes Wort hören können. Wie wäre hier die Rechtslage? Bei einem Kindergarten wurden die Räumlichkeiten angemietet, bei anderen wurden die Räumlichkeiten wohl gekauft. Wäre es theoretisch auch möglich,dass der Neue Eigentümer ein Sonernutzungsrecht für die Grünfläche erwirken kann? Darunter befindet sich übrigens eine Garage, also man kann auch nicht wahllos dort Aufbauten aufstellen. Wäre über eine Auslunft sehr dankbar.

Hallo, Yoyoko,
diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.
Normalerweise gibt es für die Eröffnung eines Kindergartens strenge Auflagen und es müssen jede Menge Kriterien erfüllt werden.Für die baulichen Maßnahmen und Nutzungsänderung ist u.a. auch Stadtverwaltung, Bauamt u.s.w. zuständig. Ich denke, dass der neue Eigentümer über die Genehmigungen verfügt, denn sonst würder er keine Zuschüsse beantragen können, und ohne Zuschüsse seitens Bund und Lander könnte keine Kindergarten existieren.
Ich glaube nicht, dass Ihr da was machen könnt, aber wie gesagt ich glaube, aber ich weiß es nicht.
MfG
Evi

Hallo Yoyoko,

am Besten wendest du die an die Vermietergesellschaft. Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen.

Viel Erfolg!

Liebe Grüße
Beccisch