Zwei Klassen ?

Ein Brief an die Frau Gesundheitsministerin kann nie schaden, sich aber über die zwei-klassen gesellschaft aufzuregen hilft wenig.

Jeder Patient wünscht sich von seinem Arzt die beste Behandlung mit den besten, neusten geräten. Diese Geräte kosten so unglaublich viel geld, welches eben nicht durch die behandlung von kassenpatienten in dem maße wieder reingeholt werden kann, daß noch ein anständiger unternehmerlohn übrig bleibt.

man darf ja auch nicht vergessen, daß ärzte vor dem 30. lebensjahr keine chance auf einen anständigen verdienst haben, da sie sich als aip, assistenzarzt und stationsarzt zwar in langen schichten aufreiben, aber wenig geld dafür bekommen.

um auf die unten stehende diskussion einzugehen und den dort aufgeworfenen unterschiedlichen verdiensten (sic!) von handwerkern und ärzten, will ich nur einmal auf den unterschied in der verantwortung von einem z.B. Klemptner und einem kinderarzt hinweisen. beim klemptner steht im schlimmsten fall das haus unter wasser und das klo voll …, beim kinderarzt ist im ernstfall ein kind tot.

ständige fortbildung für neue behandungsmethoden, gerätebedienung, gut ausgebildetes personal, etc. pp. als kostentreiber gar nicht zu erwähnen.

ich gehe inzwischen gar nicht mehr zu ärzten die noch kassenpatienten nehmen. mein orthopäde nimmt sich z.b. für die erstuntersuchung 1 1/2 stunden zeit und berechnet dafür eben auch 500€ (dafür hat er auch eine wirbelsäulenvermessung mit laser gemacht), mein zahnarzt bohrt auch nicht immer und auf teufel komm raus, wenn es drauf ankommt hat er aber die modernste ausrüstung und für jeden fall einen spezialisten in der praxis und mein akupunkteur nimmt sich auch schon mal für ein nettes gespräch und hat eben nicht das ganze wartezimmer voll patienten, da die ruhige atmospäre bereits therapie sein kann.

gute leistung kostet eben geld und wenn es die krankenkassen nicht schaffen wirtschaftlich zu arbeiten sondern genüßlich ihren overhead pflegen, müssen leider genau die patienten leiden, die sich keine pkv oder teure zusatzversicherung leisten können.

gruß
falckus

Hallo Wolfgang,

Hallo!

Ein Selbständiger darf sich seine Kundschaft aussuchen, wenn
er meint, sich solche Vorgehensweise leisten zu können/zu
müssen. Von akuten Notfällen abgesehen gilt das natürlich auch
für Ärzte.

Gilt das auch für den Fall einer evtl. Schwangerschaft? Ich war mir letztes Jahr nicht sicher, und da ich neu in der Stadt war, suchte ich mir einen Arzt in der Nähe, rief dort an, schilderte mein Problem - und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Arzthelferin erfuhr, dass ich Kassenpatientin bin, war sie extrem freundlich. Nach dieser Feststellung wurde ich dann aber ziemlich unfreundlich abgefertigt.

Meiner Meinung nach ist aber eine ungewollte Schwangerschaft schon sowas wie ein Notfall, immerhin hätte ich - wenn ich hätte abtreiben wollen - nicht sehr viel Zeit gehabt…

Grüße
Natascha