… ,auf Teilzeit zu üblichen Einzelhandelszeiten 10-20 uhrbei einer großen Firma.vertraglich sind keine zeiten vereinbart nur die Wochenstd. Beide haben Kinder.Eine geht auf Elternzeit will zurück kommen allerdings nur noch bis 15 Uhr arbeiten. Der Filialleiter führt Gespräche will versuchen es irgendwie hinzukriegen.Die andere hat damit Probleme , sagt das der Filialleitung auch,da sie genau das gleiche kinderbetreuungsproblem auch hat und findet es unfair Dass nur sie nun solche Schichten bekommen soll und die andere muss immer noch schauen wie sie es alles unter Dach und Fach kriegt mit der Kinderbetreuung . Nun erfährt sie dass die vom Elternzeit in ein paar Monaten zu gewünschten Zeiten wieder anfängt… Wie ist die Rechtslage??? Kann die andere auch diese Schichten verlangen? Muss nicht eine Gleichberechtigung herrschen?
Hallo (Eine Begrüßung ist schon was Nettes, hm?)
Da kann man von hier aus kaum etwas zu sagen. Sofern es einen Betriebsrat gibt, sollte man den einmal einschalten.
Ansonsten gilt:
(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html )
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Rücksicht also ja, unter Beachtung aller vertraglich relevanter Grundlagen, den individuellen persönlichen Interessen der involvierten AN und den betrieblichen Belangen.
zwingend Gleichberechtigung -> nein
Gruß,
LeoLo