Zwei kündigungen erhalten was nun?

Im September 2009 habe ich eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.04.2010 (7 Monate Kündigungsfrist) erhalten.Im Februar 2010 bekam ich von gleicher Stelle nochmals eine absolut identische betriebsbedingte Kündigung, aber diesmal zum 30.09.2010! (Es gab noch keine Gerichtsverhandlung!)
MEINE FRAGE: Hebt die 2. Kündigung die 1.Kündigung auf?

hmm. ich bin mir nicht ganz sicher, da eine kündigung eine einseitige willenserklärung ist, und diese willenserklärung bereits beim ersten mal ausgesprochen wurde, würde meiner meinung nach die erste gelten. Allerdings kann es sein, dass der Arbeitgeber durch die zweite die erste aufhebt.

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