Zwei kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig möglich?

Ich habe eine kurzfristige Beschäftigung, bei der ich 2 Tage im Monat arbeite. Meine Lohnsteuerkarte habe ich dort abgegeben. Vielleicht möchte ich nun eine zweite kurzfristige Beschäftigung beginnen. Geht das? Dass es im Jahr nicht mehr als 50 Tage werden dürfen ist mir bewusst. Kann ich das mit der gleichen Steuerkarte machen, dass einer der Arbeitgeber nur eine Kopie hat? Oder was muss ich machen?

Also du kannst auf jeden fall 2 kurzfristigen Beschäftigungen gleichzeitig nachgehen. Soweit ich weiß ist eine Lohnsteuerkarte generell für diese Beschäftigung nicht unbedingt notwendig. (Da bin ich
mir nicht 100% sicher) Falls doch geht aber sicher keine „Kopie“ sondern du musst einfach eine 2. beantragen. (evtl. hat die dann eine andere steuerklasse)

Grüße

Vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir schon einiges weiter.
Schönen Gruß