Zwei Löhne auf eine Lohnsteuerkarte als Student?

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. meines Lohns im Praktikum.
Und zwar bin ich Student (25 Jahre). In den letzten zwei Semestern habe ich an der Hochschule als wissenschaftliche Hilfskraft gearbeitet. Dieser Vertrag als Hilfskraft läuft Ende April aus, sodass ich Ende April noch mal Geld bekommen würde von der Bezugsstelle (299,xx €). Gleichzeitig bin ich aber seit 01.04.2011 in einem Praktikum in einem anderen Unternehmen. Dort bekomme ich ebenfalls meine erstes Geld Ende April (565 €). Meine Lohnsteuerkarte habe ich schon von der Bezugsstelle abgeholt und dem Praktikumsunternehmen gegeben. Also bekomme ich im April zwei Löhne auf eine Lohnsteuerkarte und das als Student. Geht bzw. darf man das überhaupt? Oder muss ich den Vertrag als wiss. Hilfskraft jetzt kündigen (würde ja nur noch für diesen Monat gelten, danach ist Schluss mit der Hilfskraft). Oder muss ich was ganz anderes machen? Würde am liebsten beide Löhne nochmale abstauben :wink:
Zur Info noch: ich bekomme Bafög (hab für dieses Semester aber noch kein Bescheid und ich weiß daher noch nicht wie viel es wird) und habe mein Praktikumslohn auch dort mit angegeben. Krankenversichert bin ich „über mich“ alleine.

Ich hoffe bei dem Problem kann mir jemand weiterhelfen, da ich mit dem ganzen bürokratischen nicht viel am Hut habe.

Mit freundlichen Grüßen
KK

Hallo Kopsman,

da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Warum rufst du nicht mal beim Finanzamt an, die können dir da bestimmt weiterhelfen.

LG

SemperFidelis

Hallo,

selbstverständlich kannst Du beide Löhne einbehalten. Beim Bafög hast Du deinen Praktikumslohn ordnungsgemäß angegeben. Nach Anlauf der Bafög Zeit gibt es doch eine endgültige Abrechnung, wenn ich nicht irre. Und da gibst du für diese Zeit alle Löhne dieser Zeit an. Dann erfolgt die „Endabrechnung“ über den Bafög-Zeitraum. Löhne kannst du soviel du schaffst verdienen. Für alle Löhne zahlst du auch entsprechend die Sozialabgaben.

goldgeldige Grüße
ausgefuchsterfrank

Hallo,

also was den doppelten Eintrag auf der Lohnsteuerkarte betrifft kann ich dir leider nicht viel sagen.
Insgesamt sollte das jedoch egal sein, solange du am Jahresende nicht über den Höchstverdienst kommst (das sind laut Bafög glaube ich was um die 7000€).

Viele Grüße

Spykidsgirl

Weiß ich nicht

Man darf für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig arbeiten, wenn dies vom Arbeitgeber genehmigt ist. Diese sollten nicht in Konkurenz zueinander stehen.