Zwei Makler an einer Immobilie

Hallo zusammen,

nach durchsuchen des Archivs hab ich leider nix gefunden. Daher stelle ich hier mal folgenden Fall ein:

Ein Kunde A hat über Makler X sich eine Immobilie angeschaut. Kunde A fand die Immobilie schön und wollte auch einen entsprechenden Mietvertrag unterzeichnen. Bei den Verhandlungen über eine Ratenzahlung der Maklercourtage sind sich die beiden Parteien nicht einig geworden, und der Makler verzichtet auf den Abschluss eines Mietvertrages. Der Vertrag kommt also nicht zustande.

Am nächsten Tag findet Kunde A im Internet die selbe Immobilie, angeboten durch einen Makler Y. Dieser Makler Y lässt sich auf eine Ratenzahlung einer niedrigeren Courtage ein.

Ist Kunde A jetzt verpflichtet, Makler X auch eine Courtage für seine Bemühungen zu zahlen? Bzw: Kann Makler Y einfach den Vertrag abschliessen, ohne irgendwelche Forderungen des Maklers X fürchten zu müssen?

Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß
Jürgen

Hallo,

ich bin zwar kein Experte, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass man als Eigentümer eines Objektes mehrere Makler beauftragen kann die Immobilie an den Mann zu bringen.

Der Makler, der die Immobilie „los wird“ hat dann halt das Geschäft gemacht. Also warum sollte man in deinem Fall nicht zu dem Makler mit den günstigeren Konditionen gehen und dort den Vertrag abschließen.

Gruß

Phoebe

PS: Falls ich mich irre, bitte ich um berichtigung durch einen Experten.

Hallo,

ich bin zwar kein Experte, aber ich kann mir durchaus
vorstellen, dass man als Eigentümer eines Objektes mehrere
Makler beauftragen kann die Immobilie an den Mann zu bringen.

Ist soweit korrekt. Ist auch im BGB nachzulesen.

Der Makler, der die Immobilie „los wird“ hat dann halt das
Geschäft gemacht. Also warum sollte man in deinem Fall nicht
zu dem Makler mit den günstigeren Konditionen gehen und dort
den Vertrag abschließen.

Die Courtage ist, gesetzmässig, nicht fällig bei Unterschrift unter den Mietvertrag, oder Kaufvertrag, sondern, wenn der Makler eine Beteiligung an der Vermittlung der Immobilie nachweisen kann.
Soweit konnte ich mich in den Gesetzestexten durchlesen.

Die Frage im Endeffekt hier jedoch ist: Hat Makler X einen Anspruch auf Courtage, obwohl er einem Vertrag mit Kunden A nicht zugestimmt hat?

Hoffe, das entspricht den Regeln… Ansonsten änder ich den Beitrag :smile:

Gruß
Jürgen

Ja, der Makler der die Wohnung als erstes nachgewiesen hat, hat sicherlich Anspruch auf die Courtage.
Wenn der Mieter dann noch einen weiteren Makler für sich arbeiten läßt, ergibt sich daraus u.U. eine weitere Courtagepflicht.
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf03822.html

gruß n.

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