Hallo,
im folgenden Sachverhalt würde mich Eure Meinung interessieren.
Sachverhalt:
Familie X ist auf Haussuche.
Zu diesem Zweck nutzt Familie X sämtliche Möglichkeiten (Internet, Immobilienanzeigen…).
Nach Besuch bei mehreren Immobilienmaklern wird Familie X bei dem Immobilienmakler A fündig.
Zeitnah wird Familie X das gleiche Objekt zu einem höheren Preis von dem Immobilienmakler B zum Verkauf angeboten wird.
Es erfolgt ein notarieller Erwerb über die Vermittlung des Maklers A.
Der Verkäufer erklärt nachweislich, dass er schon seit einiger Zeit das Objekt zu verkaufen versucht und einen Maklervertrag mit dem Immobilienmakler B abgeschlossen hatte.
Diesen Vertrag hatte der Verkäufer vor ca. einem halben Jahr ordnungsgemäß gekündigt.
Anschließend ist der Verkäufer mit dem Makler A einen neuen Vertrag eingegangen.
Trotz der schriftlich erfolgten Kündigung und mehreren Mitteilungen seitens des Verkäufers die Vermittlung zu unterlassen, versucht Immobilienmakler B das Objekt weiter zu verkaufen und bietet das auch der Familie X an.
Nach vollzogenem Verkauf schreibt Immobilienmakler B die Familie X an und bittet um Mitteilung des Kaufpreises zur Erstellung einer Rechnung.
Wie schätzt Ihr die Rechtslage ein?
Ist es denkbar, dass ein Objekt durch zwei Makler vermittelt wird und Familie X beiden eine Courtage zahlen muss?
Wie sollte sich Familie X verhalten?
Du hast schließlich so ziemlich alles falsch gemacht, was falsch zu machen war. Du hättest dem zweiten Makler sofort mitteilen müssen, dass du die Immobilie bereits kennst.
Dies kannst du - jetzt natürlich viel schwieriger - noch nachholen. Wenn es dir gelingt.
Jedenfalls muss er dich nicht durch die Wohnung führen, um die Provision zu bekommen und er muss auch keinen Auftrag dafür haben. Es reicht, wenn du dich an ihn gewandt hast.
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Also ich hab mir auch ein Haus gekauft. Und ich als Käufer habe bei dem Makler auch etwas unterschrieben. Und zwar das er halt Geld bekommt wenn ich das Haus kaufe (ich hätte ja auch privat mit dem verkäufer handeln können) So hat er sich abgesichert.
Haben deine Bekannten auch so etwas unterschrieben?
Und noch eins: Es muss nicht immer der Käufer den Makler bezahlen. Es kommt immer drauf an wie es abgesprochen ist oder was unterschrieben wurde. Es kann auch der Verkäufer bezahlen. Verträge werden ja von zwei Seiten aus geschlossen. Verkäufer und Käufer. Wenn irgendjemand mit irgendetwas nicht einverstanden ist dann muss man keinen Vertrag unterschreiben.
Also auf die Verträge schauen was da drin steht!