Der Schwede, danke erstmal 
Midijob-Regelung greift für beide nicht, da beide zusammen
gerechnet werden und dann über der Midijob-Grenze liegen.
Und falls der Hausaufgabenbetreuungs-job bei 400 Euro liegen würde statt 450 ? Dann wären das zusammen 850 . Muss S. da was machen oder ist es dann automatisch Midi-Job beim Finanzamt?
Kann man also ganz normal in einem Brutto-Netto-Rechner
rechnen. Einen mit Steuerklasse 1, 2 , 3, 4 oder 5, je nach
persönlichen Verhältnissen, und der andere mit Steuerklasse 6.
mit beiden jobs kommt man so auf ca. 620 Euro
In gegebenen Fall wäre es besser wenn man etwas gestaltet: Man
steigert in einem der Jobs das Gehalt auf 460 €, dann wird
dieser steuer- und sozialversicherungspflichtig. Dann ist der
andere wieder als Minijob zu behandeln und wird brutto wie
netto ausgezahlt.
Wenn der AG das macht, dann hat er dadurch wahrscheinlich einen Nachteil , ich meine mehr Abgaben als mit einem Minijob oder?
Wie findest du die obige Lösung (Midijob)?