Wenn man z.B. Wegen sexueler Beleidigung strafrechtlich verurteilt wurde, kann man dann eigentlich wegen der selben Sache zivilrechtlich noch mal wegen Persöhnlichkeitsverletzung auf Schmerzensgeld verklagt werden?
Wenn man z.B. Wegen sexueler Beleidigung strafrechtlich
verurteilt wurde, kann man dann eigentlich wegen der selben
Sache zivilrechtlich noch mal wegen Persöhnlichkeitsverletzung
auf Schmerzensgeld verklagt werden?
Ja, da Zivil- und Strafrecht zwei getrennte Dinge sind.
Allerdings ist der Zivilrichter nicht an die Beweisaufnahme im Strafprozess gebunden und kann auch eine neue Beweisaufnahme anordnen und zu einer völlig anderen Schuldbewertung kommen, wie zB der Fall Harry Wörz zeigte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Harry_W%C3%B6rz