Zwei mieter im vertrag. eine unterschrift

zwei mieter im vertrag. nur einer hat unterschrieben. ist der vertrag gütig oder nichtig ? die wohnung wurde noch nicht bezogen.

der mv ist mit jenem als abgeschlossen zu beetrachten, der ihn unterzeichnet hat. kann sein, dass der vermieter das MV nur mit den 2 parteien begründen wollte udn nun könnte er mitteilen, dass er sich an sein angebot zum vertragsabschluss nicht mehr hält und das MV daher rechtsunwirsam ist.

zwei mieter im vertrag. nur einer hat unterschrieben. ist der
vertrag gütig oder nichtig ? die wohnung wurde noch nicht
bezogen.

der mv ist mit jenem als abgeschlossen zu beetrachten, der ihn
unterzeichnet hat. kann sein, dass der vermieter das MV nur
mit den 2 parteien begründen wollte udn nun könnte er
mitteilen, dass er sich an sein angebot zum vertragsabschluss
nicht mehr hält und das MV daher rechtsunwirsam ist.

zwei mieter im vertrag. nur einer hat unterschrieben. ist der

meiner meinung nach ist nach 154 bgb und 164bgb der vertrag überhaupt nicht zustande gekommen. alle parteien entscheiden sich zu dritt „zu spielen“. das ist aber nicht der Fall. Bei ehepartnern gibt es dazu präzedenzfälle mit den genannten paragraphen.

vertrag gütig oder nichtig ? die wohnung wurde noch nicht
bezogen.