Hallo,
hier ein hypothetischer Fall zum Mietrecht:
Seit ca. zwei Jahren besteht ein Mietvertrag zwischen Vermieter, Mieter A und Mieter B. A und B stehen somit als Mieter im Vertrag, zudem sind A und B zu Beginn des Mietverhältnisses in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie sind gemeinsame Eltern von drei Kleinkindern. Im Laufe des Mietverhältnisses zieht A ohne Änderung des Mietvertrages aus der Wohnung aus und entzieht sich jeglicher Pflichten (Übernahme der Mietkosten, Unterhalt etc.)
Aufgrund der Trennung fordert der Vermieter von B, schnellstmöglich auszuziehen, vielmehr bedrängt der Vermieter den „übriggebliebenen“ Mieter. Schließlich findet B eine neue Wohnung für sich und die drei Kinder und könnte sogar gesetzlich fristgerecht kündigen.
Aufgrund des Mietvertrages ist die Unterschrift von A und B nötig. A weigert sich jedoch, die Unterschrift zu leisten und fordert vielmehr ein, für die Unterschrift die volle Kaution (des Mietvertrages) sowie die Kosten/den Wert für die Küche zu erhalten.
Die Fragen dazu:
- Wie kann B den Mietvertrag kündigen, so dass das „Einverständnis“/die Unterschrift von A nicht nötig ist?
- Mit welchen rechtlichen Mitteln ist es möglich, A zur Unterschrift zu bewegen?
Bonus: Ist die Forderung von A als Erpressung o. ä. zu bewerten?