Zwei Mieter im Vertrag - wie kann (einseitig) gekündigt werden?

Hallo,

hier ein hypothetischer Fall zum Mietrecht:

Seit ca. zwei Jahren besteht ein Mietvertrag zwischen Vermieter, Mieter A und Mieter B. A und B stehen somit als Mieter im Vertrag, zudem sind A und B zu Beginn des Mietverhältnisses in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Sie sind gemeinsame Eltern von drei Kleinkindern. Im Laufe des Mietverhältnisses zieht A ohne Änderung des Mietvertrages aus der Wohnung aus und entzieht sich jeglicher Pflichten (Übernahme der Mietkosten, Unterhalt etc.)
Aufgrund der Trennung fordert der Vermieter von B, schnellstmöglich auszuziehen, vielmehr bedrängt der Vermieter den „übriggebliebenen“ Mieter. Schließlich findet B eine neue Wohnung für sich und die drei Kinder und könnte sogar gesetzlich fristgerecht kündigen.
Aufgrund des Mietvertrages ist die Unterschrift von A und B nötig. A weigert sich jedoch, die Unterschrift zu leisten und fordert vielmehr ein, für die Unterschrift die volle Kaution (des Mietvertrages) sowie die Kosten/den Wert für die Küche zu erhalten.

Die Fragen dazu:

  1. Wie kann B den Mietvertrag kündigen, so dass das „Einverständnis“/die Unterschrift von A nicht nötig ist?
  2. Mit welchen rechtlichen Mitteln ist es möglich, A zur Unterschrift zu bewegen?

Bonus: Ist die Forderung von A als Erpressung o. ä. zu bewerten?

Ich habe folgende Zusatzfrage zum Verständnis: Wie bedrängt Vermieter - Mieter B ? Wie genau äußerst sich das ? Rein rechtlich, kann Mieter B in der Wohnung wohnen bleiben. Der Mietvertrag hat weiterhin Bestand.

Und Sie sollten zunächst den Vermieter um Entlassung aus dem Vertrag bitten. Kann A sie allein nicht halten, sollten Sie von ihm – ggfs. mit anwaltlicher Hilfe – die Mitwirkung bei der Kündigung fordern

Das Bedrängnis des Vermieters ist eigentlich irrelevant. Er stand bereits unangekündigt mit neuen Mietinteressenten vor der Tür, für eine Besichtigung. Er äußert, B nicht mehr als alleinigen Bewohner in seiner Wohnung zu haben, da B als nun alleinerziehender Elternteil nicht mehr für „Ordnung“ in der Wohnung sorgen könne - alles unberechtigte Sorgen. Doch B möchte nicht mehr in der Wohnung bleiben, also möchte ein Teil der Mieter kündigen.

Eine Entlassung aus dem Mietvertrag für B entbindet B jedoch nicht von ihren Pflichten, oder?
A MÖCHTE die Wohnung nicht halten, könnte es schließlich wahrscheinlich auch nicht. wenn seine Unterhaltspflichten gerichtlich „durchgeboxt“ werden.

Hallo1

der Vermieter kann nicht fordern der dort verbleibende Mieter B müsse ausziehen weil Mieter A ausgezogen ist.
Jedenfalls nicht aus den hier genannten Gründen. Die sind haarsträubend !

Und niemand muss ohne Vorankündigung Besichtigung seiner Wohnung zulassen. Da muss man sich auch als Frau mal durchsetzen. Man hat das Hausrecht, nicht der Vermieter !
Wenn man sagt „Nein, ich will das nicht“ und es wird missachtet, begehen sowohl Vermieter als auch Besichtiger Hausfriedensbruch und damit eine Straftat.

Will man doch ausziehen, dann müssen A und B kündigen. Allein könnte nur ein Ehepartner/echter eingetragener Lebenspartner kündigen…

Man kann A gerichtlich zwingen, die Kündigung mit zu unterzeichnen. Außerdem ist auch A für alle Kosten aus dem Mietvertrag gesamtschuldnerisch haftbar.

Erpressung ist es nicht wenn sich B weigert den Vertrag zu kündigen. Dazu wäre eine Forderung des B erforderlich, etwa "Ich kündige nur, wenn Du …das und das machst "

MfG
duck313

Hallo @duck313,

die Forderung und das Verhalten des Vermieters sind hier nicht die in Frage gestellten Sachverhalte. Sie ist definitiv zulässig, dennoch will Mieter B ausziehen.

Die Frage ist, wie Mieter B ohne Unterschrift von Mieter A aus dem Vertrag kommt, ohne Verpflichtungen…

Zur Erpressung: Lesen Sie bitte nochmal den Text, Mieter A fordert für die Unterschrift Dinge ein (Kaution und „Küche“).

LG