Zwei Mieter in einem Vertrag

Hallo Freunde,

brauche dringend einen Rat:

meine Tochter fand einen Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt und muss dorthin umziehen. Eine Wohnung hat sie gefunden und bekam den Mietvertrag zur Unterschrift.

Obwohl wir, Eltern, für Mietzahlung bürgen können, stehen im Vertrag zwei Namen: meine Tochter und meine Frau. Es steht auch im Vertrag, dass nur 1 Person einziehen darf (die Wohnung ist sehr klein).

Muss ich die Unterschrift verweigern oder ist es normal? Wo ist hier der Haken?

Danke im Voraus
Michael

Hallo,
in dem Sinne ist das kein Haken, sondern der Versuch des Vermieters, sich abzusichern. Er kann jede Forderung an jede Person im Vertrag in voller Höhe durchsetzen. Das entspricht dann sozusagen der Bürgschaft, soll aber den juristischen Weg wohl abkürzen.
Auf der anderen Seite möchte der Vermieter sich absichern, dass auch tatsächlich nur die Tochter einzieht. Damit ist auch die Berechnung von Nebenkosten gesichert. Auch für den elterlichen Bürgen, denn sonst müsste ja für einen Mitbewohner Wasser etc. bezahlt werden, der dort gar nicht wohnt.
Auf der anderen Seite kann der Vermieter diesen Passus aber nicht wirklich durchsetzen, da Familienangehörige sowieso ein Recht haben, mit einzuziehen (eventuell wegen der kleinen Wohnung nicht) und ein Mieter (die Mutter ist ja Mitmieterin) hat sowieso das Recht, in der angemieteten Wohnung zu wohnen (Auch wenn das hier nicht beabsichtigt ist).
Ich denke, dass es hier keinen Haken gibt, wenn die Eltern sowieso für die Tochter bürgen wollen bzw. die Mietzahlung und ein ordentliches Verhalten der Tochter zusichern wollen.

Hi
ich weiß ehrlich gesagt nicht was der Vermieter mit der Nummer bezwecken möchte. Er will Geld das kann er entweder über den Azubi oder die Eltern bekommen. Wenn er bezweckt das die Mami besser mit dem Mietobjekt umgeht wie das Kindi ist das nicht immer gegeben. Und die Hand kann er sowieso nicht dazwischen halten, wenn das Kind( Azubi) noch nicht reif ist für das alleinige Wohnen. Wichtig wäre es wenn er die Eltern als Bürge benennt und weiters nicht. oder gleich die Kontonummer der Eltern einträgt so denn er Sorge hat das pünktlich bezahlt wird… Andererseits ist ein weiterer Namen auf dem Vertrag nicht unbedingt die Bedingung das der jenige darinn wohn. Ich kann x Häuser anmieten, ohne das jemals einer darin wohnen wird … da ist nur mein Geldbeutel die Grenze…

Gruß Peter

Danke schön

Danke schön. Michael

Hallo aus Bernburg,

die Schilderungen sind nicht nachvollziehbar, da die im Vertrag genannten diesen unterschreiben müssen.

LG aus Bernburg

Hallo Michael,

so wie Sie es beschreiben ist der Mietvertrag in sich widersprüchlich. Wenn nur eine Person einziehen darf, was der Vermieter eigentlich nicht bestimmen kann, dann sollte der Mietvertrag auch nur mit einer Person abgeschlossen werden. Es kann eine Klausel aufgenommen werden, dass Sie als Eltern für die pünktliche Mietzahlung haften/bürgen und dann unterschreiben Sie den Vertrag als Bürge, aber nicht als Mieter. Fragen Sie den Vermieter, was er bezweckt, wenn er solch einen Vertrag aufsetzt.

MfG P. Kunze

PS. auch, wenn Sie den Vertrag so unterschreiben und es sind Klauseln drin, die dem gültigen Recht widersprechen, dann sind diese nichtig und unwirksam.

Hallo Michael,

was ich nun nicht verstehe ist,warum meinst du die Unterschrift verweigern zu müssen?
Ich bin der Ansicht,dass es reicht,wenn deine Frau oder du unterschreibt (mit eurer Tochter),da ihr ja als Eheleute handelt.Wenn also irgendetwas sein sollte,werdet ihr wahrscheinlich ohnehin beide die Haftung übernehmen müssen.
Aber das ist leider nur eine Einschätzung der Dinge aus meiner Sichtweise und hat nichts mit tatsächlichem Wissen zu tun.
Tut mir leid,dass ich nicht mehr dazu sagen kann.

LG

wenn du mit deiner tochter mietpartei werden sollst (gezwungen wirst) brauchst du keine bürgschaft abzugeben.

Diese Konstellation ist sehr ungewöhnlich! Eine selbstschuldnerische Mietbürgschaft (Elternbürgschaft) wäre der übliche Weg. Aufgrund der Tatsache, dass ein Mieter von vorne herein von der Nutzung des Mietgegenstandes ausgeschlossen wird, bestehen doch erhebliche Zweifel an der Gültigkeit eines solchen Vertrages, der ja zunächst einmal unmöglich in der Durchführung erscheint!

Hallo Michael,

statt einer Bürgschaft wollen die Vermieter einen von Euch Eltern mit in den Mietvertrag hinein nehmen.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber für mich macht das keinen großen Unterschied. Einen bösen Haken sehe ich nicht dabei.

Ich gehe davon aus, dass, sollte einer von den Eltern nicht unterschreiben, es mit der Anmietung der Wohnung nichts wird. Das müsst Ihr entscheiden.

Gruß Judy

kann leider nicht helfen

Hallo,
leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Liegt es vielleicht daran, dass Ihre Tochter noch nicht volljährig ist?
Liebe Grüße