Folgendes
Familie D.möchte eine Whg mieten und bekommt den Mietvertrag
unterschrieben zurück
eine Woche später muss die Familie den Vertrag zurückgeben weil er noch mal geprüft werden muss.-
die Woche darauf bekommt die Familie die Bestätigung ,daß sie die Whg beziehen können, haben aber einen Tag vorher eine andere Whg angemietet,
welcher Vertrag ist denn nun gültig ?
ksnn Familie D.einfach zwei wohnungen gleichzeitig mieten oder muss sie nicht erst aus dem ersten Vertrag raus??
Des Menschen Wille…
Hi Maestria,
ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien. Jede Partei kann Verträge abschließen, soviel sie gerade mag. Deshalb sind nun beide Verträge gültig - ob Vermieter B einen Vertrag mit dem Mieter hat, kann Vermieter A egal sein. Frage am Rande: Wozu schließt jemand zwei Verträge ab?
Gruß Ralf
also muss die familie beide verträge erfüllen,.??
es hat der familie d. zulang bedauert mit der prüfung des ersten vertrags.
ich verstehs allerdings auch nicht sowas zutun
blöd ist es nur für den mieter der ersten whg der sich nun darauf verlassen hat(und auch die zusagen der familie bekommen hat) und nun ohne nachmieter dasteht und die miete weiterzahlen muss:frowning:
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also muss die familie beide verträge erfüllen,.??
es hat der familie d. zulang bedauert mit der prüfung des
ersten vertrags.
ich verstehs allerdings auch nicht sowas zutun
blöd ist es nur für den mieter der ersten whg der sich nun
darauf verlassen hat(und auch die zusagen der familie bekommen
hat) und nun ohne nachmieter dasteht und die miete
weiterzahlen muss:frowning:
Hi Maestria,
es hat nicht der bisherige Mieter ein Problem, er hat ja Nachmieter gefunden, sondern die Familie, die nun zwei gültige Mietverträge unterschrieben hat.
Zulange gedauert mit der Prüfung, ist kein Grund dafür, dass der bereits unterschriebene Vertrag keine Gültigkeit mehr hat.
Die Familie hätte die Pflicht gehabt ersteimal nachzuhaken und gegebenenfalls den Vertrag zurückzufordern, beziehungsweise eine Auflösung zu erwirken. Keinesfalls hätte ohne Klärung eine zweiter unterschrieben werden sollen.
Es gelten nun beide.
Gruß Rotraut