Zwei Mietverträge für ein Wg Zimmer

Hallo,
Ich wohne in einer Wg und habe mit dem Mitbewohner einen Untermietvertrag  abgeschlossen.
Jedoch bestand die Vermieterin darauf uns beide als Hauptmieter einzutragen. Nun besitze ich Kurioserweise zwei Mietverträge. Ist der Untermietvertrag jetzt nicht ungültig. 
Der Untermietvertrag ist ein Standardmietvertrag. Jemand ein Tipp wie das ganze rechtlich aussieht.

Hallo,

offensichtlich erlaubt die Vermieterin keinen Untermietvertrag.
Daher gilt dann nur der Hauptmietvertrag, in dem beide Mietparteien genannt sind.

Man kann nicht einfach einen Untermietvertrag mit jemandem machen, der auch in der Wohnung wohnt. Dazu muß das Einverständnis des Vermieters vorliegen.

Gruß Heinz

Hallo,
als Untermieter (Untervermietung muss der VM genehmigen) hat man einen
Vertrag mit dem Hauptmieter und nichts weiter mit dem VM zu tun.
Ist man selber als Hauptmieter eingetragen, ist Vertragspartner des Vermieters

Kündigen können dann aber auch immer nur Beide, bzw. der Vermieter muss keinen einzeln aus dem Vertrag entlassen. Auch haftet man gesamtschuldnerisch, also wenn eine Hauptmieter nicht zahlt, muss der Andere einspringen.
Es sein denn es gibt eine anderslautende Vereinbarung. Die Vermieterin hat sich abgesichert. Denn von wem sie letztendlich die Miete erhält ist egal. 
War die Untervermietung genehmigt, also die VM einverstanden gab es sicherlich einen gütltigen Vertrag. Somit hätte man den neuen Mietvertrag, wo Beide als Hauptmieter eingetragen sind, nicht unterschrieben müssen, weil dies eine einseitige Vertragsänderung war, die man nicht akzeptieren muss und die Weigerung wäre auch Folgenlos geblieben.
Hat der neue WG Mitbewohner, den Mietvertrag der Vermieterin mit unterschrieben ist er gleichberechtigter Mieter, mit allen Rechten und Pflichten an der gesamten Mietsache.
Der Untermietvertrag dürfte damit hinfällig sein.

Grüße

Danke für die ausführliche Erklärung. Der VM war mit dem Untermieter einverstanden ! Also hat der Wg zugestimmt, jedoch drauf bestanden das beide als Hauptmieter im Vertrag stehen. Erst danach wollte der erste Mieter einen zusätzlichen Untermietvertrag. Verstehe ich das jetzt richtig das die Vereinbarungen des Untermietvertrages keine Gültigkeit haben ?

Danke für die schnelle Antwort, das bedeutet der Hauptmietvertrag setzt automatisch den Untermietvertrag ausser Kraft. Somit auch Regelungen dieses Vertrages.

Erst danach wollte der erste Mieter einen zusätzlichen
Untermietvertrag. Verstehe ich das jetzt richtig das die
Vereinbarungen des Untermietvertrages keine Gültigkeit haben ?

nö. das heißt, dass es jetzt zwei verträge gibt und irgendwer jetzt ein problem hat.

der ursprüngliche hauptmieter sollte dringend zusehen, dass der zweite vertrag (beide ausfertigungen) in den schredder kommt, bevor einer sich auf irgendwas beruft, was der andere gar nicht liefern kann. da steht dann schadensersatz als stichwort im raum.

btw., beide als hauptmieter eingetragen bedeutet jetzt: es kann keiner der beiden mehr alleine kündigen. und der vermieter kann sich ganz nach seiner wahl an beide oder auch nur einen von beiden wenden, wenn es um irgendwelche mietschulden geht.

ich kann nicht ganz verstehen, warum man immer erst dann nachfragt, wenn das kind schon im brunnen ist. was hindert einen denn an einer nachfrage VORHER?

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Hallo, warum nicht vorher gefragt wurde. Weil, junge Leute Fehler machen , Erfahrungen sammeln und es dann beim nächsten mal mit Sicherheit besser machen.
Ich denke aber das die anderen Antworten schon hilfreich waren. Der Untermietvertrag scheint ungültig , da keine Zustimmung des VM vorliegt. Denn dieser wollte nur 2 Hauptmieter und keinen Untermietervertrag.
Und soweit ich das aus den anderen Antworten raus lesen konnte , ist für einen Untermietervertrag die Zustimmung unabdingbar.

LG

Der Untermietvertrag scheint ungültig , da keine
Zustimmung des VM vorliegt.

das wäre aber lustig, wenn ein vertrag einfach ungültig wäre, wenn ein anderer was gegen ihn hätte.

Und soweit ich das aus den anderen Antworten raus lesen konnte
, ist für einen Untermietervertrag die Zustimmung unabdingbar.

richtig.
aber deshalb wird der vertrag eben NICHT ungültig, der verhinderte unter-vermieter macht sich sogar ggf. schadensersatzpflichtig.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/untermiete.html

btw., darauf den untermieter als zweiten hauptmieter in den vertrag aufzunehmen hatte der vermieter auch keinen anspruch. im gegenteil hätte der mieter ein recht darauf, dass der vermieter die erlaubnis erteilt.
auch dazu was zu lesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/unterm…