ich habe da eine verzwickte sache,ich wohne zur zeit noch in england.möchte aber zurück nach münchen.meine freundin hat mir angeboten nach einer wohnung für mich zu suchen.
wurde auch fündig,aber die vermieterin möchte gerne das sie den mietvertrag für mich macht und mir dann einen untermietvertrag macht!
ihr reicht das nicht das meine freundin für mich bürgen würde!
jetzt würde ich gerne wissen ob meine freundin irgendwelche nachteile davon hat oder irgendwelche konseqentzen zu tragen hat wenn sie zwei mietverträge hat??? oder das sie es als zweiten wohnsitz angeben muss??? oder habt ihr eine idee an den ich mich wenden kann ,(finanzamt) möchte nicht wenn sie mir diese hilfe anbietet sie in schwierigkeiten bringen!!!
Hallo Susanna,
ich sehe hier nur einen Nachteil für Deine Freundin:
Stell Dir jetzt mal vor, ihr habt die Verträge so abgeschlossen, wie von der Vermieterin gewünscht, ihr streitet Euch nach ein paar Jahren. Weil Ihr Euch nicht mehr vertragt, zahlst Du keine Miete mehr und schwubs kann sich die Vermieterin an Deiner Freudin schadlos halten. Das wäre allerdings diesselbe Konstellation, wie beim Bürgen.
So nun sehr ich aber einen Vorteil für Deine Freundin. Solltest Du nun, weil Ihr Euch nicht mehr vertragt, die Miete nicht mehr zahlen und die Vermieterin wendet sich an Deine Freundin, dann kann Deine Freundin, da Du ja einen Untermietvertrag hast, sich das Geld (auch per Mahnverfahren) von Dir holen, was beim Bürgen nicht so einfach wäre.
Vom Finanzamt her dürfte es keine Probleme geben, solange Deine Freundin nicht mehr Miete von Dir verlangt, wie sie an die Vermieterin bezahlen muss.
Deine Freundin muss auch keinen Zweitwohnsitz anmelden, da sie die Wohnung untervermietet und nicht selbst bewohnt.
VG
Jetty
Ich würde sagen, als sehr großen Nachteil sehe ich, dass sie als alleiniger Schuldner da steht, der MV gilt nur zwischen deiner Freundin und der Vermieterin, die mit dem Untermieter erstmal kein Verhältnis eingeht, sie kann dem nur zustimmen, alles weitere wäre schuldrechtlich Sache der Hauptmieterin.
Wenn Sie den Wohnsitz in der selben Stadt hat, sollte es steuerrechtlich wohl keine Schwierigkeiten geben.