Hallo, ich bin Hausfrau und arbeite Minijob 380 EUR monatl. ich könnte jetzt einen zweiten Job nebenbei annehmen wo ich zusätzlich 100EUR dazu verdienen könnte. Ich habe mich versucht zu erkundigen,ich müsste mich bei beiden mit Steuerklasse 5 bzw.6 anmelden lassen, beide Arbeitgeber müssten sozialvers.Beiträge für mich zahlen und eventl. Steuern… Kann mir jemand helfen oder Tipps geben?
hallo
stand vor dem selben problem…bis man dann antworten bekommt…habe ich auch hier bekommen.wie du bereits weißt,
ab 400€ müssen die arbeitgeber sozialvers.beiträge bezahlen…ich weiß ja nicht wie dein draht zu deinem jetzigem arbeitgeber ist, vielleicht kann er dich für 401€ einstellen?manchmal kann der arbeitgeber dich dann sogar besser von der steuer absetzen…sozusagen.du hättest dann aber abzüge, könntst dann aber den anderen job noch annehmen.du bist dann auch wieder krankenversichert.ich hoffe es hilft etwas
wünsche dir alles gute
Der erste Minijob (380,00 Euro) kann bleiben, weil dies ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis ( Personengruppe 109 lt. Anmeldung) ist.
Der zweite Minijob (100 Euro) kann als kurzfristige Beschäftigung (Personengruppe 110 lt. Anmeldung) soweit Sie in diesem Minijob nicht mehr als 50 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeiten. Dann fallen hier für den Arbeitgeber nur die Umlagen als Beiträge an.
Somit fallen für Sie selbst keine Beiträge an und Sie erhalten Ihren Lohn cash.