Zwei Monate nach Unfall erst in die Werkstatt?

Hallo,
vielleicht kann mir ja einer helfen oder einen Rat geben.

Anfang November hatte ich mit dem Auto meiner Mutter beim Einparken einen Unfall. Eine andere Frau konnte nicht warten und ist in einer relativ engen Straße an mir vorbei gefahren, während ich beim rückwärts einparken war und ich hab sie mit dem vorderen, linken Kotflügel hinten rechts am Kotflügel leicht erwiwscht. Habe dann die Polizei gerufen, weil man ja nie weiss… Die Polizei kam und wir haben beide Teilschuld bekommen und jeder ein Verwarngeld. Es hat geregnet und ihr Auto war nicht das Sauberste. Es waren drei oder vier Kratzer zu sehen. Auf dem Foto, was ich gemacht habe (leider nur mit Handy) ist wirklich nur ein geringfügiger Schaden zu erkennen. Unserer Meinung nach auch nur oberflächlich. Meine Mutter wollte das nicht über die Versicherung laufen lassen, da wir dachten, dass können nicht Tausende sein, die da auf uns zu kommen. Also sind wir unserer Meldepflicht leider nicht nachgekommen :frowning: im Nachhinein ein Fehler, aber aus denen lernt man ja. Der Mann der Fahrerin hat sich noch am selben Abend bei uns gemdelt und wollte spätestens in der darauf folgenden in die Werkstatt und uns dann den Kostenvoranschlag zukommen lassen. Nichts kam! Wir haben brav mein Verwarngeld bezahlt und weiter rührte sich nichts.
Heute kam dann ein Anruf von dem Herrn, er hat es erst jetzt in die Werkstatt geschafft und würde uns den Kostenvoranschlag zufaxe - da wären über 3.000€! Okay, Mercedes, Leasingfahrzeug etc. das kann schon mal teurer werden, aber so teuer? Und erst fast zwei Monate später?
Wir wollen uns auf keinen Fall davor drücken für meinen Fehler gerade zu stehen, aber komisch kommt uns das Ganze schon vor! Wir werden jetzt auf jeden Fall Kontakt zu unserer Versicherung aufnehmen und mal gucken was dabei raus kommt. Meine Mutter will sich den Wagen und den Schaden nochmal in der Werstatt zeigen lassen und die Kosten erklären lassen.
Wie verhält man sich in solch einer Situation? Ist es zulässig erst so spät nach einem Unfall zur Werkstatt zu gehen? Man will ihnen nichts unterstellen, aber bei den Witterungsverhältnissen der letzten Wochen…

Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Abend
Dia’s Tochter

Hallo Dia, da Du ja selbst sagst war der Schaden augenscheinlich nicht so groß. Das hat eventuell auch der Fahrzeughalter gedacht und deshalb nicht gleich die Werkstatt aufgesucht. Der von Dir geschilderte Schaden kann bei einem Mercedes aber schon sehr schnell die Größenordnung erreichen. Richtig ist jetzt die Versicherung einzuschalten. Die prüfen dann die Ansprüche. Ggf. solltet Ihr noch einen Hinweis mit angeben. So und nun noch alles Gute, Roland

Hallo Dia’s Tochter,
eigentlich sind das fragen die ein rechtsanwalt beantworten sollte,
ok, erstmal ist das in meinen augen eine erzwungene vorfahrt, es war zu erkenn das du rückwärts einparkst, der blinker war gesetzt und die rückfahrlichter waren an,
wenn man den schaden seiner vers. nicht meldet ist das zwar doof aber nicht brutal tragisch,
hätte der andere seinen schaden geltend gemacht hätte sich deine vers. schon gemeldet und natürlich gemeckert, das wars denn aber,
jetzt kommen wir zum lustigen teil, dadurch das der andere etwas geltend machen will steigt ihr in euren vers.prozenten und der andere kommt vor lachen nicht in den schlaf, das heißt wenn ihr nichts geltend macht.
da es von der polizei auf 50 50 entschieden wurde muß!!! der andere seiner versicherung auch das vorkommmen auch melden - hat er das??? damit ihr euch jetzt nicht alleine ärgert müßt ihr kosten verursachen, das heißt ihr braucht ebenfalls ein KV oder ein gutachten und oder ihr schaltet einen anwalt (für verkehrsrecht) ein, von den kosten müßtet ihr die hälfte dazubezahlen, ist zwar nicht schön aber somit steigt der andere (der den unfall provoziert hat) auch in seinen prozenten. dann kommt bei euren schaden sicherlich auch etwas geld raus, davon würdet ihr wenn ihr euch das geld auszahlen lasst ohne zu reparieren die hälfte bekommen, davon bezahlt ihr eure außenstände beim RA und beim gutachter, und lasst bei euch den schaden so wie er ist.
so - eigentlich ist das thema nur grob beantwortet, normalerweise schreibe ich nicht so viel aber --> du kannst mich anrufen und oder auf meine homepage schauen. www.kfz-sachverständiger-bremen.de
gruß muttis sohn
rechtschreibfehler sind zu ignorieren

Hallo,

Sie sollten nochmal einen Anwalt fragen hier. Aber grundsätzlich sollten Sie den Schaden möglichst jetzt sofort Ihrer Versicherung melden und dabei den Sachverhalt wahrheitsgemäß Ihrer Versicherung erläutern, auch dass Sie der Meinung sind, dass der Schaden nicht so groß sein kann. Die Versicherung wird sich dann zunächst um den Schaden kümmern, auch darum ob der Schaden tatsächlich von Ihnen in dem Umfang stammt und ob der Schaden überhaupt einen solchen Umfang hat. Sie selbst können als Laie da wenig beitragen. Den Besuch in der Werkstatt sollten Sie sich sparen und deshalb ruhig Ihrer Versicherung überlassen. Die Versicherung wird dann die berechtigten Ansprüche Ihres Kontrahenten nach Prüfung bezahlen. Jetzt kommt das wichtigste, Sie können zum Erhalt Ihrer Prämie die tatsächlichen Kosten für den Schaden wieder an Ihre Versicherung zurück bezahlen (wenn sich das für Sie rechnet) und stehen dann bei Ihrer Versicherung wieder so da, als wäre der Schaden nicht geschehen. Dies muss allerdings innerhalb 6 Monaten geschehen. Sie sehen also für die Zukunft; Schaden immer der Versicherung melden und regulieren lassen - und ggf. später den Schaden an die eigenen Versicherung zurückzahlen und Prämie behalten.

mfg

Walter Dettinger

Noch eine Anmerkung: Ihr Kontrahent wird das schon einige Mühe haben, ihrer Versicherung zu erklären, warum er erst jetzt den Schaden beziffern kann. In der Zwischenzeit kann ja alle mögliche passiert sein. Ausserdem wird ihm ja bestimmt eine Teilschuld angehängt, wenn beiee eine Verwarnung erhielten - bedeutet er muss einen Teil seines Schadens selbst bezahlen und auch einen Teil Ihres Schadens übernehmen. Aber bitte alles Ihrer Versicherung überlassen - auf keinen Fall selbst mit dem Kontrahenten herumstreiten, das bringt absolut nichts, bzw. höchstens Nachteile für Sie.

mfg

Walter Dettinger