Zwei Namen im Mietvertrag

Hallo Freunde,

eine junge Frau volljärig fand einen Ausbildungsplatz in einer anderen Stadt und muss dorthin umziehen. Eine Wohnung fand sie und und bekam den Mietvertrag zur Unterschrift.

Obwohl die Eltern für Mietzahlung bürgen, stehen im Vertrag zwei Namen : die junnge Frau und ein Elternteil. Es steht auch im Vertrag, dass nur 1 Person einziehen darf (die Wohnung ist sehr klein).

Wo ist hier der Haken?

Danke im Voraus
Michael

Hallo.

Der Vermieter hat sich dadurch abgesichert. Einerseits durch die Elternbürgschaft, die allerdings nur die Höhe der Kaution (grundstätzlich nur 3 Netto-Monatsmieten) abdeckt.

Andererseits durch 2 Mietvertragsparteien. Hier kann sich bei Mietschulden oder Schadensersatzansprüchen der Vermieter aussuchen, ob er den Betrag von der Studentin oder von dem Elternteil eintreibt. Die Höhe ist hier im Gegensatz zu der Kaution/Bürgschaft unbegrenzt.

Danke,
geht es also nur um Schadensersatzansprüche?

Ja.

So hat der Vermieter eine doppelte Absicherung. Die Bürgschaft alleine geht nur bis zu 3 Monatsmieten. Hinterlässt der Mieter Schäden, übersteigen diese meist die Kaution. Der Mitmieter kann dann vollumfänglich in die Haftung genommen werden. Wenn ein Mieter „nur“ Student ist, bleibt der Vermieter auf seinen Kosten sitzen, so kann er sich dann an den - vermutlich vermögenderen - Elternteil wenden.

Danke schön

Ergänzung
Hi,

es sollte dabei beachtet werden, dass im Fall einer Kündigung diese von BEIDEN MIETERN unterschrieben werden muss.

Gruss