Zwei parallele kurzfristige Beschäftigungen möglich?

Hallo,

wenn ich bei einem Arbeitgeber weniger als 70 Tage kurzfristig beschäftigt bin, darf ich bei einem anderen Arbeitgeber in demselben Zeitraum, in dem ich bei dem ersten Arbeitgeber kurzfristig beschäftigt bin, für einen Monat auch kurzfristig beschäftigt sein?

Dankeschön.

LG

Schon, solange die Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgestz nicht überschritten werden denn die müssen zusammen gerechnet werden!
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
ramses90

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